Deutscher Pfadfinderbund: Unterschied zwischen den Versionen

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Nähere Auskünfte erteilt gerne das DPB-Bundesamt, das über die offizielle Homepage des Deutschen Pfadfinderbundes (s.u.) erreichbar ist.
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Nähere Auskünfte erteilt gerne das DPB-Bundesamt, das über die offizielle Homepage des Deutschen Pfadfinderbundes (s.u.) erreichbar ist. Dort sind auch die Internetseiten einiger Gruppen anwählbar.
  
  

Version vom 6. April 2008, 10:10 Uhr

Deutscher Pfadfinderbund
DPB-Bundeslilie
Staat: Deutschland
Gründung: 1945
Bundesvogt: Veilchen
Bundeskanzler: Martin
Bundesjungenvogt: Holger
Bundesmädchenführerin: Bärbel

Der Deutsche Pfadfinderbund (DPB) ist ein unabhängiger, bündisch geprägter und interkonfessioneller Pfadfinderbund, der sich als Bund aus Bünden und als Lebensbund begreift. Der DPB ist Mitglied im Ring junger Bünde.

Der Deutsche Pfadfinderbund besteht aus einem Jungenbund, einem Mädchenbund, dem Orden St. Georg über der Jungenschaft und dem Orden St. Christophorus als gleichberechtigten Bundesteilen. Räumliche Schwerpunkte sind Berlin, Nordrhein-Westfalen und Franken, aber es gibt auch Gruppen in vielen anderen Teilen Deutschlands. Gegenwärtig zählt der Deutsche Pfadfinderbund etwa 2500 Mitglieder.

Der Name des Bundes leitet sich von dem am 18.01.1911 in Berlin gegründeten Deutschen Pfadfinderbund ab, doch mit dieser Organisation hat der heutige Bund kaum etwas gemein. Nach dem Verbot der bündischen Jugend während der Zeit des Nationalsozialmus wurde der Deutsche Pfadfinderbund noch im Jahr 1945 durch Walther Jansen (michael) in Berlin neu gegründet.

Der Deutsche Pfadfinderbund ist gemeinnützig und von den Behörden nach § 9 des Jugendwohlfahrtsgesetzes als förderungswürdig anerkannt. Frei von konfessioneller und politischer Bindung will er junge Menschen zur Selbstentwicklung ihrer Anlagen Wege weisen, die sie zu weltoffenen, selbständig denkenden Menschen und Staatsbürgern werden lässt.


Wesenserklärung

Der Deutsche Pfadfinderbund ist

  1. ein Pfadfinderbund, der das Pfadfindergesetz zur Grundlage seines Handelns macht, der im Geiste und in den Formen der weltweiten Bruderschaft lebt und seinen Weg in ein freies, weltoffenes Menschentum sucht;
  2. ein autonomer Bund, wurzelnd in den Menschenrechten und in der Grundordnung unseres Landes, von niemandem abhängig und keinem verpflichtet als unserem Gewissen und Gesetz;
  3. bündische Jugend, die aus innerer Bindung Gemeinschaft bildet und die ihr Leben aus eigener Bestimmung, vor eigener Verantwortung und mit innerer Wahrhaftigkeit führt.


Das Pfadfindergesetz

  1. Der Pfadfinder ist zverlässig und steht zu seinem Wort.
  2. Der Pfadfinder achtet die, die ihn führen und die er führt. Er erfüllt seine Pflicht gegenüber seiner Familie und seinem Vaterland und bekennt sich zu seinem Glauben.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit und einsatzfreudig.
  4. Der Pfadfinder bekennt sich zu der Bruderschaft aller Pfadfinder der Welt. Er achtet alle Menschen ohne Unterschied von Rasse, Nation, Religion und Weltanschauung.
  5. Der Pfadfinder ist höflich und freundlich gegen jedermann.
  6. Der Pfadfinder schont und schützt nach besten Kräften alles Leben.
  7. Der Pfadfinder handelt überlegt und selbstbeherrscht.
  8. Der Pfadfinder ist einsichtsvoll.
  9. Der Pfadfinder ist maßvoll und sparsam.
  10. Der Pfadfinder ist anständig in Wort und Tat.


Bundesstände

Weil im DPB Jüngere und Ältere zu einer Gruppe gehören, sind die einzelnen Gruppen (Horte, Gilde, Trupp) keine Reifestufen, sondern Fahrtengemeinschaften. Die Bundesstände hingegen bilden Reifestufen. Nach sechs Monaten Probezeit kann der Neuling durch Wahl seiner Gruppe und Ablegen des Versprechens in seinen Stamm oder Hag aufgenommen werden. Er wird mit dem Halstuch an sein Versprechen gebunden. Nach einer weiteren Probezeit von mindestens sechs Monaten kann er in einen Bundesstand entsprechend seiner jeweiligen Reife aufgenommen werden:

  • ab dem Alter von 8 Jahren in den Stand der Wölflinge (Wölflingslilie)
  • ab dem Alter von 11 Jahren in den Stand der Jungwölfe und Jungpfadfinderinnen (Bundeslilie)
  • ab dem Alter von 15 Jahren und Erfüllen der Voraussetzungen und Wahl durch ihren Ständekreis können Jungen in den Stand der Knappen bzw. Mädchen in den Stand der Gildenmädchen aufgenommen werden (rote Kordel)
  • ab dem Alter von 17 Jahren können Jungen durch eigene Wahl und Einbringung in den Ständekreis in den Stand des Spähers, Mädchen in den Stand der Gildin aufgenommen werden (graue Kordel)


Organisation

Der Bund gliedert sich in den Jungenbund, den Mädchenbund, den Orden St. Georg über der Jungenschaft und den Orden St. Christophorus als gleichberechtigten Bundesteilen. Da Jungen und Mädchen im DPB getrennte Gruppen bilden, unterscheiden sich auch die Gliederungsnamen. In höheren Gliederungsebenen (ab Ring) können Jungen- und Mädchengruppen ausnahmsweise zusammengefasst werden.


Bundesgliederung


Landesämter

Landesamt Bayern

Landesvorsitzender: Markus Kleinert

markus.kleinert@gmx.de


Landesamt Nordrhein-Westfalen

Landesvorsitzender: Martin Pfitzer

pfimar@web.de


Landesamt Berlin-Brandenburg

Landesvorsitzender: Jens Harro de Boer

jhdb@gmx.de

Gruppen

Nähere Auskünfte erteilt gerne das DPB-Bundesamt, das über die offizielle Homepage des Deutschen Pfadfinderbundes (s.u.) erreichbar ist. Dort sind auch die Internetseiten einiger Gruppen anwählbar.


Literatur

  • Walther Jansen: Deutscher Pfadfinderspiegel. 3. überarbeitete Auflage. Deutscher Pfadfinderbund, Berlin 1988


Weblinks