Bundesversammlung

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Die Bundesversammlung der DPSG findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Eine außerordentliche Bundesversammlung kann vom Bundesvorstand, von der Bundesleitung oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung eingefordert werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt auf der Bundesversammlung sind:

Beratende Stimmen

Beratende Stimme auf der Bundesversammlung haben:

Aufgaben

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e. V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.