Bezirksversammlung

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Die Bezirksversammmlung ist das höchste beschlussfassende Gremium eines Bezirks. Dort sitzen im Wesentlichen die Vorstände der Stämme und die Bezirksleitung zusammen, um über die Belange des Bezirks zu entscheiden.

In der DPSG muss eine Bezirksversammlung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.

Stimmberechtigte

Stimmberechtig auf der Bezirksversammlung sind:

Beratende Mitglieder

Aufgaben

  • die Wahl des Bezirksvorstandes
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
  • die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
  • die Festlegung der Stammesgrenzen
  • die Jahresplanung des Bezirkes
  • Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen