Hochschulgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. November 2013, 15:43 Uhr
Die Hochschulgemeinschaft war in der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg eine direkt dem Bundesverband zugeordnete Arbeitsform für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen. Die örtlichen Gliederungen hießen Hochschulringe, oder kurz Ringe. Die Hochschulgemeinschaft besteht nicht mehr - der Zeitpunkt ihrer Auflösung ließ sich nicht recherchieren.
Struktur
Das Bundesstatut <ref>Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, "Bundesordnung - Bundesstatut"; Georgs-Verlag, 6. Auflage, Düsseldorf 1962, Abschnitt I,3.</ref> der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg der DPSG beschreibt die Hochschulgemeinschaft wie folgt:
HOCHSCHULGEMEINSCHAFT. Die Hoch- schulgemeinschaft ist der Zusammenschluß aller Ringe der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg an den Hoch- schulen und bundesunmittelbar. Sie ist für die studierenden Mitglieder der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg die Gemeinschaft, die dem eigenen Lebensraum und der besonderen Aufgabenstel- lung der Studenten entspricht. Die Hochschulgemeinschaft gibt sich im Rahmen der Bundesordnung und des Bun- desstatuts eine eigene Ordnung, die der Zustimmung durch das Bundesthing bedarf. Das beschließende Organ der Hochschulgemeinschaft ist der Delegiertentag. Seine Beschlüsse sind der Bundesführung schriftlich mitzuteilen. Die Bundesleitung der Hochschulgemeinschaft wird vom Delegiertentag gewählt. Die Wahl des Bundesleiters be- darf der Bestätigung durch den Bundesfeldmeister. Die Bundesleitung der Hochschulgemeinschaft arbeitet im Rahmen der Ordnungen des Bundes, der eigenen Ord- nung, der Beschlüsse des Bundesthings und der Weisun- gen der Bundesführung nach den Beschlüssen ihres Dele- giertentages selbstständig in enger Fühlungnahme mit dem Vorstand der Katholischen Deutschen Studenten-Einigung.
In der Bundessatzung (= Bundesstatut) wurde die Gemeinschaft damit direkt dem DPSG-Bundesverband zugeordnet. Darüber hinaus wurde eine Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Vorstand der Katholischen Deutschen Studenten-Einigung festgeschrieben. Die Hochschulgemeinschaft - und damit auch ihre Untergliederungen, die örtlichen Hochschulringe arbeiteten unabhängig von den Stammes- Bezirks- und Diözesanebenen des Verbandes. Beschlussfassendes Gremium war eine Delegiertenversammlung, die sich an den Weisungen des Bundesthings und der Bundesführung orientieren musste. Die Form der Delegation und die Struktur der Führung der Hochschulgemeinschaft waren im Bundesstatut nicht festgeschrieben, sondern oblag damit weitestgehend dem Delegiertentag selbst. Lediglich ein Bundesleiter und ein Bundeskaplan waren als Stimmberechtigte des Bundesthings<ref>Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, "Bundesordnung - Bundesstatut"; Georgs-Verlag, 6. Auflage, Düsseldorf 1962, Abschnitt I,2.</ref> (Bundesversammlung) festgeschrieben.
Quellen
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