Ring junger Bünde: Unterschied zwischen den Versionen
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Der RjB ist ein Zusammenschluss weiterhin selbständiger, unabhängiger und selbstverantwortlicher Jugendbünde. Er bezweckt, deren gemeinsame Interessen nach außen hin zu vertreten und deren Verbindung untereinander zu fördern. | Der RjB ist ein Zusammenschluss weiterhin selbständiger, unabhängiger und selbstverantwortlicher Jugendbünde. Er bezweckt, deren gemeinsame Interessen nach außen hin zu vertreten und deren Verbindung untereinander zu fördern. | ||
Version vom 21. September 2007, 11:13 Uhr
Der Ring junger Bünde (RjB) ist ein Zusammenschluss selbständiger, unabhängiger und selbstverantwortlicher Jugendverbände, die sich als Bünde in der Tradition der Jugendbewegung sehen. Er bezweckt, deren gemeinsamen Interessen nach außen zu vertreten und deren Verbindung untereinander zu fördern. Er wurde am 19. März 1966 gegründet.
Der RjB und alle in ihm vertretenen Jugendbünde bekennen sich zur Grundsatzerklärung der jungen Bünde zum Meißnertag 1963.
Grundsatzerklärung der jungen Bünde zum Meißnertag 1963
In den freien und eigenständigen bündischen Gruppen finden sich Jungen und Mädchen aller Schichten und Bekenntnisse zusammen. Ihre Zugehörigkeit gründet sich auf gegenseitiger Zuneigung und Hilfsbereitschaft. Kraft dieser menschlichen Übereinstimmung wollen Jüngere und Heranwachsende gemeinsam an der Gestaltung ihres Lebens arbeiten.
Die Bünde sind um die ganze Fülle des Lebens bemüht. Neben der Fahrt, auf der sie das Erlebnis von Menschen und Ländern suchen, dem Lager und dem Wettkampf, steht daher im gleichen Rang die handwerkliche musische und geistige Anstrengung in Gespräch, Lesung Laienspiel und Chorsingen. Dabei erfahren Jungen und Mädchen zum erstenmal, dass Gemeinschaft freiwillige Bindung ist, Disziplin des Körpers und des Geistes als Grundlage jeder Freiheit, ernster Leistungswille, Mut zur Auseinandersetzung mit dem anderen und Bewahrung in der Verantwortung für den anderen wie für das Ganze bestimmen Lebensstil und Haltung der bündischen Jugend.
Die Form der bündischen Gemeinschaft, die nur mitverantwortende Zugehörigkeit kennt, ist besser geeignet, Verantwortungsbewusstsein wachsen zu lassen als der unverbindliche Gruppenstil der Jugendverbandsarbeit. Nur die Zielvorstellungen der Jugendverbandsarbeit sind für den Jugendlichen verbindlich. Sie sind von Erwachsenenorganisationen vorgegeben. Dann sehen wir die Gefahr, dass der Heranwachsende seiner Entscheidungsfreiheit beraubt wird. Wir wollen ihm eine Reifezeit sichern, in der er frei von Verbandsinteressen das Gesellschaftsganze betrachten und zur Entscheidungsfähigkeit gelangen kann. Ein politisches Engagement darf nur auf dem selbständigen Urteil eines erwachsenen Menschen beruhen, nicht auf Gewöhnung. Die bündische Gemeinschaft vermittelt humane Werte und Haltungen zweckfrei. Wir sind deshalb der Ansicht, dass sie besser auf eine freie Gesellschaft vorbereitet, als die Gruppe eines Jugendverbandes, die frühzeitig an interessengebundenen Aktionen teilnimmt.
Wir wissen, dass der Versuch der bündischen Jugend, ein Leben in Freiheit zu führen, für ihre Mitglieder wie für die Gesellschaft ein Wagnis bedeutet. Wir fordern von einer Gesellschaft, die der Freiheit verpflichtet ist, dieses Wagnis nicht nur zu dulden, sondern ihm den nötigen Raum zu sichern. Wir wehren uns gegen alle Bestrebungen, die uns diesen Raum einengen.
Da unser Bemühen um Selbstverwirklichung nur in einem freien Staat gelingen kann, verpflichten wir uns, die uns anvertraute Jugend von der Idee des demokratischen Rechtsstaates zu überzeugen. Wir hoffen, dass auch der Teil der deutschen Jugend, dem alles dies verwehrt ist eines Tages mit uns ein Leben in Freiheit führen kann.
Für die Freiheit des Jugendlichen, sich mit Freunden zu einer Gruppe zusammenzuschließen, um in Verantwortung vor dem eigenen Gewissen wie in Verpflichtung für die Gesellschaft ein Jugendleben in eigener Bestimmung zu gestalten, tritt die bündische Jugend unter allen Umständen geschlossen ein.
Beschlossen auf dem Hohen Meißner am 15. September 1963
Inhalte
Der RjB ist ein Zusammenschluss weiterhin selbständiger, unabhängiger und selbstverantwortlicher Jugendbünde. Er bezweckt, deren gemeinsame Interessen nach außen hin zu vertreten und deren Verbindung untereinander zu fördern.
Mitglieder des RjB können nur Jugendbünde, die Bundesführer von Jugendbünden ohne eigene Rechtspersönlichkeit und in Ausnahmefällen Einzelpersonen werden. Folgende Forderungen sind für die Mitgliedsbünde verbindlich:
- das Bekenntnis zur Grundsatzerklärung der Jugendbünde vom Meißnertag 1963
- die Unabhängigkeit von einem Älterenverband und einer parteipolitischen Richtung
- die Gliederung nach dem Hortenprinzip, d.h. Arbeit in eigenständigen Gruppen von etwa 8-10 Jugendlichen
- das Leistungsprinzip, d. h. die verantwortliche Mitarbeit eines jeden Gruppenmitgliedes,
- eine Mindeststärke von etwa 10 Horten und 100 Mitgliedern unter 20 Jahren:
Über die Aufnahme von Mitgliedsbünden entscheidet die Bundesführerversammlung, die meist auf Burg Ludwigstein stattfindet. Voraussetzung für die Aufnahmen neuer Bünde ist die Bürgschaft dreier Mitgliedsbünde. In der Bundesführerversammlung hat jeder Bund eine Stimme, unabhängig von seiner Größe.
Mitteilungen
Der RjB gibt für seine Mitgliedsbünde die Mitteilungen als gemeinsame Schrift ca. 1-3 Mal im Jahr heraus. Die Mitteilungen stehen meist unter einem besonderen Thema. Die gelben Blätter in der Mitte des Heftes enthalten Nachrichten und Termine aus den Mitgliedsbünden.
- 111 - Karl Vogt: Hundert Jahre Jugendbewegung
- 112 - RjB-Lager “Entdeckung”
- 113 - Falado von Rhodos
- 114 - Arno Klönne, Jugendliche Opposition im Dritten Reich
- 115 - 100 Jahre Wandervogel
- 116 - Zum Gedenken an Karl Vogt
- 117 - Singen in den Bünden
- 118 - Bündische Verlage stellen sich vor
- 119 - RjB-Lager “Puzzle”
- 120 - Mytilus
- 121 - Balduinsteiner Gespräch ”Führen und Folgen“
- 122 - Fahrtenziel Osten
- 123 - 20 Jahre Bündisches Forum
Mitgliedsbünde
- Bund deutsch-unitarischer Jugend - BduJ
- Christlicher Pfadfinderbund Saar - CP Saar
- Deutsche Freischar - DF
- deutsche jungenschaft Aachen - dj.1.11
- deutsche reform-jugend e. V. - drj
- Deutscher Pfadfinderbund - DPB (Jungenbund)
- Deutscher Pfadfinderbund - DPB (Mädchenbund)
- Die Fahrenden Gesellen
- fkk-jugend e.V. (Gründungsmitglied des RjB)
- Internationaler Jugendclub - IJC
- Junge Balduinsteiner/Graue Jungenschaft
- Jungenbund Phoenix
- Österreichischer Wandervogel (ÖWV) - Junger Bund
- Pfadfinderbund Großer Jäger
- Pfadfinderbund Nordbaden - PBN
- Pfadfinderschaft Grauer Reiter
- Pfadfinderschaft Luchs
- Wandervogel Deutscher Bund - WVDB
- Weinbacher Wandervogel - WWV
Ehemalige Mitglieder:
- Nerother Wandervogel - NWV
Regionale Ringe
Neben dem Ring junger Bünde auf Bundesebene existieren mehrere regionale Ringe, die nur lose mit dem RjB verknüpft sind. Sie sind keine Untergliederung des RjB, der nur autonome Bünde aufnimmt. Allerdings sind einige Mitgliedsgruppen der regionalen Ringe über ihren Verband auch Mitglied des bundesweiten RjB.
Momentan existieren folgende regionale RjBs, die sich nach dem Vorbild des großen RjB auf Landesebene organisiert haben:
- Ring junger Bünde Baden-Württemberg
- Ring junger Bünde in Bayern
- Ring junger Bünde Hessen
- Ring junger Bünde Niedersachsen
- Ring junger Bünde Schleswig-Holstein