Diözesanvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2007, 10:10 Uhr
Der Diözesanvorstand ist die demokratisch gewählte Leitung eines Pfadfinderverbandes auf der Ebene der Diözese.
Der DV in der DPSG
Der Diözesanvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der Diözesanversammlung gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundes- und Diözesanversammlung.
Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:
- der Diözesanvorsitzenden
- des Diözesanvorsitzenden
- dem Diözesankuraten
Die Aufgaben des DV:
- Leitung des Verbandes
- Vertretung nach außen
- Berufung der Referenten und Kuraten der Stufen
- Berufung der Fachreferenten
Dieses Vorstandsmodell (Personen und Aufgaben) ist bis zur Stammesebene gleich.
Weblinks
- http://dpsg.de/mitglieder/dioezesen.html - Die Diözesanverbände der DPSG