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Version vom 14. Juli 2006, 23:13 Uhr
Die Altersstufen, in die ein Stamm gegliedert ist, sind von Verband zu Verband unterschiedlich. Den Übergang eines Kindes/Jugendlichen von einer Altersstufe in die nächhöhere nennt man Stufenwechsel.
DPSG
Für die DPSG gilt folgende Regelung:
- Wölflinge (7 bis 10 Jahre)
- Jungpfadfinder (10 bis 13 Jahre)
- Pfadfinder (13 bis 16 Jahre)
- Rover (16 bis 20 Jahre)
Zu den Altersstufen wird außerdem, wenn auch begrifflich nicht ganz passend, manchmal noch die Leiterrunde gezählt. Auf dem Perspektivkongress up2date haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit großer Mehrheit gegen eine Einordnung der Leiterrunde in die Altersstufen ausgesprochen. In ihr vereint sind alle Leiter des Stammes sowie der Stammesvorstand und eventuelle freiwillige Helfer.
Die Altersangaben bei den Altersstufen sollten als Leitlinien gelten, eine Abweichung von 1-2 Jahren ist pädagogisch oder gruppendynamisch manchmal sinnvoll.
siehe auch: Stufenwechsel (DPSG)
VCP
Im VCP gibt es im allgemeinen folgende Altersstufen:
- Kinderstufe (Wölflinge, Kurze, Kotticks, etc.) (7 bis 10 Jahre)
- Pfadfinderstufe (11 bis 15 Jahre)
- Ranger / Rover (ab 16 Jahren)
Einige Landesverbände weichen davon ab und unterteilen die Pfadfinderstufe analog zur DPSG in Jungpfadfinder und Pfadfinder.
BdP
Im BdP teilen sich die Altersstufen wie folgt auf:
- Wölflingsstufe (7 bis 11 Jahre)
- Pfadfinderstufe (11 bis 15 Jahre)
- Ranger / Rover (16 bis 27 Jahren)
- Altpfadfinder (meist im VdAPG ausgelagert)
PSG
Die Altersstufen in der PSG heißen wie folgt:
- Wichtel (7 bis 10 Jahre)
- Pfadis (10 bis 13 Jahre)
- Caravellestufe (13 bis 16 Jahre)
- Ranger (ab 16 Jahren)
CPD
Die CPD kennt nur bedingt Altersstufen, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe beschreiben. Bedingt durch die bündische Herkunft dieses Bundes, arbeitet er mit einem sogenannten Ständesystem in welchem der Einzelne selbsständig - zumeist unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und nur bedingt an das Alter gebunden - einen höheren Stand erlangen kann, mit dem jeweils mehr Rechte und Pflichten verbunden sind. Die Mitglieder werden folglich nicht "hoch- oder umgestuft", sondern werden in ihren Sippen gemeinsam alt. Eine so alt gewordene Sippe nimmt dann möglicherweise wieder junge Mitgliedre auf, die von den älteren als Sippenführer angeleitet werden.
Als Alterstufen sind rahmengebend festgeschrieben:
- Wölflinge (7-12 Jahre) in Meuten die von den Stämmen losgelöst, nach eigenen Vorgaben arbeiten.
- Pfadfinder (ab 12 Jahre, Alter nach oben offen) mit den alterlosgelösten Ständen: Jungpfadfinder, Knappe, Pfadfinder, Späher in Sippen
- Kreuzpfadfinder (ab 18 Jahren möglich, wenn der Bewerber mindestens den Stand des Pfadfinders erreicht hat) in Runden
PPÖ
Folgende Unterteilung gilt bei den PPÖ: