Kurat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Mai 2006, 13:39 Uhr

Kurat wird in den katholischen Pfadfinderverbänden im deutschsprachigen Raum (DPSG, PSG, KPE, u.a.) die Pfadfinderseelsorger genannt. In anderen katholischen Verbänden wird der Kurat oft Präses genannt.

Kurat ist ein alter kirchenrechtlicher Titel und bezeichnet in der katholischen Kirche einen Hilfspriester mit eigenem Seelsorgebezirk (Kuratie, Pfarrvikarie). Das Wort "Kurat" leitet sich dabei vom lateinischen Wort "cura" (= Fürsorge, Pflege) ab.

Der Kurat sollte nicht mit einem Kurator (Vormund / Pfleger / Aufsichtsbeamter / Stiftungsverwalter) eines Kuratoriums verwechselt werden!

Kuraten in der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG)

Kurat/Kuratin (Geistlicher Begleiter/geistliche Begleiterin) wird man in der DPSG durch Wahl. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Kurat ist gleichberechtigtes Mitglied des dreiköpfigen Stammes-, Bezirks-, Diözesan-, oder Bundesvorstandes. Weiterhin sind ab der Bezirksebene auch für jede Altersstufe ein Stufenkurat/eine Stufenkuratin vorgesehen, der/die zusammen mit dem Stufenreferenten oder der Stufenreferentin die Stufenleitung bildet. Der Arbeitsschwerpunkt des Kuraten liegt in der geistlichen Begleitung der ihm anvertrauten Pfadfinder.

Bis vor einigen Jahren waren alle Kuraten der DPSG auch tatsächlich Priester - meist wurde der örtliche Vikar (Kaplan) oder Pfarrer in das Amt gewählt. Mittlerweile ist dies etwas anders geworden. Dadurch, dass die Arbeitsbelastung der Gemeindepriester immer mehr zu- und ihre Zahl immer mehr abnimmt, ist es heute auch möglich, männliche oder weibliche Laien mit bischöflicher Beauftragung in das Amt zu wählen. Hierfür hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ein Curriculum zur Kuratenausbildung erarbeitet und verabschiedet.