Stamm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2006, 00:53 Uhr
Bei einem Stamm handelt es sich um eine Pfadfinderortsgruppe, die einen altersstufenübergreifenden Zusammenschluss mehrerer Kleingruppen (Sippen, Trupps, Runden) bildet.
Stamm in der DPSG
In der DPSG umfasst ein Stamm alle Gruppen aller Altersstufen einer politischen Gemeinde, oder einer Pfarrgemeinde. Auch an Internaten können eigene Stämme errichtet werden. Ein Stamm muss mindestens eine Kinderstufe (Wölflinge, Jungpfadfinder) und eine Jugendstufe (Pfadfinder, Rover) haben.
Die Vorstufe eines Stammes in der DPSG ist die Siedlung. Die Siedlung erfüllt dabei noch nicht die Vorgaben, die an einen Stamm gestellt werden, strebt aber das "Stamm sein" an. In der Regel ist die Siedlung mit einem benachbarten Stamm verbunden, der ideell und materiell die Aufbauarbeit der Siedlung begleitet.
Die Organe eines DPSG-Stammes sind:
- Die Stammesversammlung
- Die Stammesleitung
- Der Stammesvorstand
- Die Stammesleiterrunde
unvollständige(!) Auflistung der Stämme in der DPSG
Stamm in der CPD
In der CPD wird ein Stamm durch den Landesmarkführer als Stamm anerkannt, wenn mindestens zwei Sippen und alle Stände (Jungpfadfinder, Knappen, Pfadfinder, Späher und Kreuzpfadfinder) vorhanden sind. Es ist allerdings anzumerken, dass dies im Falle des Gaues Burgund - als einzige Ausnahme - anders ist, da dieser Gau historisch bei der Wiedervereinigung von CPD e.V. und CP21 in keiner Landesmark eingegliedert wurde.
Die Vorstufe eines Stammes gliedert sich in der CPD je nach Größe und Alter der Struktur in "Neuanfang" und "Siedlung".
Die Organe eines CPD-Stammes sind:
- Das Stammes-Thing
- Die Stammesführung
Stamm im BdP
Im BdP wird ein Stamm durch einen Mehrheitsbeschluss auf der Landesdelegiertenversammlung anerkannt, wenn er mind. zwei stabile Stufen (z.B. Wölflings- und Pfadfinderstufe) vorweisen kann und mind. 21 Mitglieder hat. Desweiteren muss er ein festes Stammesheim besitzen.
Die Vorstufe vom Stamm nennt man Aufbaugruppe, in der Aufbaugruppenzeit bekommt die Gruppe besondere Zuwendungen vom Bund und vom LV, damit aus der Aufbaugruppe schnell ein Stamm werden kann, hierzu muss sie allerdings schon ein festes Stammesheim haben. Auch die Anerkennung der Aufbaugruppe bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der LDV.
Die Organe eines BdP-Stammes sind:
- Der Stammesrat
- Die Stammesversammlung