Bundesvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bundesvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der [[Bundesversammlung]] gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundesversammlung. Der BV ist in der DPSG ein "Broterwerb", d. h. die drei Vorstände sind hauptberuflich bei der DPSG angestellt für die Dauer ihres Amtes. | Der Bundesvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der [[Bundesversammlung]] gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundesversammlung. Der BV ist in der DPSG ein "Broterwerb", d. h. die drei Vorstände sind hauptberuflich bei der DPSG angestellt für die Dauer ihres Amtes. | ||
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Version vom 6. April 2008, 01:42 Uhr
Der Bundesvorstand (BV) ist die demokratisch gewählte Leitung eines Pfadfinderverbandes auf der Ebene eines Staates.
Der Bundesvorstand in der DPSG
Der Bundesvorstand in der DPSG wird für drei Jahre auf der Bundesversammlung gewählt. Er leitet die DPSG im Rahmen der Ordnung und Satzung, sowie im Rahmen der Beschlüsse der Bundesversammlung. Der BV ist in der DPSG ein "Broterwerb", d. h. die drei Vorstände sind hauptberuflich bei der DPSG angestellt für die Dauer ihres Amtes.
Der Bundesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:
- der Bundesvorsitzenden
- des Bundesvorsitzenden
- dem Bundeskuraten
Die Aufgaben des BV:
- Leitung des Verbandes
- Vertretung nach außen
- Herausgabe der Verbandszeitschriften
- Berufung der Referenten und Kuraten der Stufen
- Berufung der Fachreferenten
Dieses Vorstandsmodell (Personen und Aufgaben) ist bis zur Stammesebene gleich.
Weblinks
- http://www.dpsg.de/verband/personell.html - der aktuelle Bundesvorstand