Bundeskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Bundeskonferenz''' (auch '''Bundesversammlung''') wird eine Versammlung auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Allerdings ist es nicht abhängig, ob der jeweilige Verband auch tatsächlich in der gesamten Bundesrepublik (also in jedem einzelnen Bundesland bzw. in jeder Diözese) organisiert ist. In jedem Fall ist die '''Bundeskonferenz''', Bundesversammlung oder ein ähnliches Gremium das jeweils höchste beschlußfassende Gremium der einzelnen Verbände.
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Als '''Bundeskonferenz''' wird eine [[Versammlung]] auf [[Ebene]] der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Allerdings ist dies nicht davon abhängig, ob der jeweilige Verband auch tatsächlich flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik organisiert ist.
 
 
  
 
==Bundes- und Fachkonferenzen der [[DPSG]]==
 
==Bundes- und Fachkonferenzen der [[DPSG]]==

Aktuelle Version vom 6. April 2008, 01:43 Uhr

Als Bundeskonferenz wird eine Versammlung auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Allerdings ist dies nicht davon abhängig, ob der jeweilige Verband auch tatsächlich flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik organisiert ist.

Bundes- und Fachkonferenzen der DPSG

In der DPSG gibt es für jede Altersstufe Bundeskonferenzen bzw. für die in Satzung und Ordnung beschriebenen Schwerpunkte einzelne Fachkonferenzen. Der Begriff der Bundeskonferenz darf nicht mit dem der Bundesversammlung vertauscht werden, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Gremien handelt! In der Regel findet findet für jede Altersstufe und jedes Fachreferat jährlich eine Konferenz statt. Der Bundesvorstand lädt dazu ein. Die Leitung der Arbeitstagung liegt bei dem/der zuständigen Bundesreferenten/-in bzw. dem/der zuständigen Fachreferenten/-in.

Es sind folgende Konferenzen eingerichtet:

Bundeskonferenzen

Zu den Bundeskonferenzen gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • ein Mitglied des Bundesvorstandes
  • der/die Bundesreferent/in und der /die Bundeskurat/in der jeweiligen Altersstufe
  • die Diözesanreferenten/innen und Diözesankuraten/-innen der jeweiligen Altersstufen
  • bis zu zwei Mitglieder des Bundesarbeitskreises der Altersstufe

Der Bundesvorstand hat das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme. Die Fachreferenten/-innen und der/die zuständige hauptberufliche Referent/in der Bundesleitung nehmen nach Bedarf mit beratender Stimme an den Bundeskonferenzen teil.

Die Bundeskonferenzen haben folgende Aufgaben:

  • die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
  • die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderische Erziehung
  • die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe
  • die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiter/-innen
  • die Beratung des Bundesvorstandes in Fragen der Verbandszeitschriften
  • die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung, sie gilt für ein Jahr

Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der/des Bundesreferenten/-in und der/des Bundeskuraten der jeweiligen Altersstufe.

Fachkonferenzen

Zu den Fachkonferenzengehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • ein Mitglied des Bundesvorstandes
  • der/die jeweilige Fachreferent/in der Bundesleitung
  • die Fachreferenten/-innen der Diözesanleitungen des jeweiligen Referates
  • bis zu zwei Mitglieder des Facharbeitskreises des jeweiligen Referates

Die Fachkonferenzen haben folgende Aufgaben:

  • die Auseinandersetzung mit und die Bewertung von gesellschaftlichen Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
  • die Beratung von Handlungsmöglichkeiten für die Altersstufen und für die Gremien des Verbandes
  • die Wahl von zwei offiziellen Beobachtern/-innen für die Bundesversammlung. Die offiziellen Beobachter/innen haben Rederecht bei der Versammlung. Die Wahl gilt für ein Jahr.
  • die Fachkonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung des Fachreferenten/-in