Kassenwart: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. April 2008, 11:21 Uhr

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Allgemeine Einleitung

Ein Kassenwart oder Kassierer ist ...

Kassenwart im BdP

Der Kassenwart in einem Stamm im BdP gehört zur Stammesführung und hat sich um die ordnungsgemäße Führung des Kassenbuches zu kümmern. Er ist dem Stammesrat Rechenschaft schuldig und muss auf Anfrage das Kassenbuch offenlegen.

Er verwaltet die Finanzen des Stammes und führt das Konto. Der Kassenwart kann die Gruppenkassen auf Anfrage durchsehen und wenn nötig den Kassenwart der Meute oder Sippe zur Rechenschaft ziehen.

Der Kassenwart wird durch die Stammesversammlung mehrheitlich gewählt und die Amtsperiode kann nach Beschluss der Stammesversammlung verlängert bzw. verkürzt werden.

Auf Landeseben wird der Kassenwart/Schatzmeister von der Landesdeligiertenversammlung gewählt, auf Bundesebene von der Bundesdelegiertenversammlung.

Kassier in der DPSG

Es ist (nach Satzung Nr. 31) Aufgabe eines Stammesvorstands die Kasse (bzw. die Geschäfte) zu führen, doch suchen sich manche Vorstände einen Mitarbeiter, der diese Aufgabe übernimmt. Dazu dient die Möglichkeit Fachreferenten zu berufen. Der Kassier wird dann vom Vorstand berufen. Er ist dann - im Namen des Vorstands - der Stammesversammlung Rechenschaft schuldig. Die Amtsdauer ist nicht festgelegt und vom berufenden Vorstand abhängig. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Stammesvorstand voll für die Kasse verantwortlich ist. Deswegen ist ein enges Zusammenarbeiten von (berufenen) Kassier und Vorstand vonnöten, da nicht der Kassier, sondern der Vorstand die volle Verantwortung hat.

Die Stammesversammlung wählt mehrere Kassenprüfer, die im Laufe eines Jahres - mindestens jedoch vor der Stammesversammlung - die Kasse auf Richtigkeit prüfen und den Vorstand gegebenenfalls auf Ungereimtheiten hinweisen bzw. Umsätze hinterfragen. Auch sie geben einen Bericht auf der Stammesversammlung.

Auf Bezirks- und Diözesanebene verhält es sich ähnlich. Bei diesen drei unteren Ebenen ist immer der Vorstand für die Kassen- bzw. Geschäftsführung verantwortlich, wenn es keinen Rechtsträger gibt. Der Rechtsträger - meist ein e.V. - übernimmt, wenn es ihn gibt, die Verwaltung von Eigentum und die Führung von Finanzen.

Doch auch mit Rechtsträger (also ein e.V., welcher neben dem Verband existiert) haben die meisten Ebenen eine eigene laufende Kasse. Doch auch für sie ist ein Verantwortlicher zu benennen und Kassenprüfer zu bestimmen.