Jugendleiter/in-Card: Unterschied zwischen den Versionen
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In Baden Württemberg sind ein vom [[BDKJ]] anerkannter Gruppenleiterlehrgang und ein kleiner Erste Hilfe Kurs (wie auch für den Führerschein benötigt) Voraussetzung für die JuLeiCa. | In Baden Württemberg sind ein vom [[BDKJ]] anerkannter Gruppenleiterlehrgang und ein kleiner Erste Hilfe Kurs (wie auch für den Führerschein benötigt) Voraussetzung für die JuLeiCa. | ||
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− | Strittig ist die Aktivität der Besitzer einer JuLeiCa. Manche Vorstände genehmigen die JuLeiCa nur ihren aktiven [[Gruppenleiter]]n. Andere beziehen auch die Jugendlichen ein, die | + | Strittig ist die Aktivität der Besitzer einer JuLeiCa. Manche [[Vorstand|Vorstände]] genehmigen die JuLeiCa nur ihren aktiven [[Gruppenleiter]]n. Andere beziehen auch die Jugendlichen ein, die zwar keine [[Gruppenstunde]] leiten, sich aber dennoch aktiv an der Arbeit beteiligen (z.B. [[Kassierer]]). |
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Für Besitzer der JuLeiCa, und deren Gruppen gibt es an vielen Orten Vergünstigungen. Wo es diese gibt können [http://www.juleica.de/modules.php?op=modload&name=Web_Links&file=index hier] in einer Datenbank abgefragt werden, oder man fragt beispielsweise bei der zuständigen [[BDKJ]] Stelle nach. | Für Besitzer der JuLeiCa, und deren Gruppen gibt es an vielen Orten Vergünstigungen. Wo es diese gibt können [http://www.juleica.de/modules.php?op=modload&name=Web_Links&file=index hier] in einer Datenbank abgefragt werden, oder man fragt beispielsweise bei der zuständigen [[BDKJ]] Stelle nach. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2014, 21:55 Uhr
Die Jugendleiter/in-Card (kurz JuLeiCa) wurde im Jahr 1998 durch eine Vereinbarung der obersten Landesjugendbehörden der Länder eingeführt. Als Nachfolger des Jugendgruppenleiterausweises welcher seit 1982 an Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit ausgestellt wird soll er die Unterstützung für Gruppenleiter und Verantwortlichen in der Jugendarbeit ausbauen. Sie ist drei Jahre gültig und muss danach wieder neu beantragt werden.
Vorraussetzung
Die Voraussetzungen, um eine JuLeiCa zu erhalten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Allen Gemeinsam ist ein absolvierter Erste Hilfe Kurs, wobei auch hier die Art des Kurses Ländersache ist.
Den Antrag genehmigt der Träger der jeweiligen Jugendarbeit (also die erste Verwaltungsebene des Verbands: z.B. bei der DPSG der Diözesanverband, bei "grauer" Jugendarbeit die Pfarrei usw.). Auch hier gibt es unterschiedliche Voraussetzungen zur Anerkennung. Viele DPSG Diözesanverbände setzten (nach altem Ausbildungssystem) einen WBK voraus bzw. jetzt eine gewisse Anzahl von Modulen. Die meisten Pfarreien sehen eine Gruppenleiterschulung als Grundvoraussetzung an.
In Baden Württemberg sind ein vom BDKJ anerkannter Gruppenleiterlehrgang und ein kleiner Erste Hilfe Kurs (wie auch für den Führerschein benötigt) Voraussetzung für die JuLeiCa.
Viele regionale Träger der Jugendhilfe (z.B. Stadtjugendringe), die offiziell der Aussteller der JuLeiCa sind, bieten inzwischen eigene, auf den Erwerb der JuLeiCa ausgerichtete, Ausbildungsveranstaltungen an.
Strittig ist die Aktivität der Besitzer einer JuLeiCa. Manche Vorstände genehmigen die JuLeiCa nur ihren aktiven Gruppenleitern. Andere beziehen auch die Jugendlichen ein, die zwar keine Gruppenstunde leiten, sich aber dennoch aktiv an der Arbeit beteiligen (z.B. Kassierer).
Vergünstigungen
Für Besitzer der JuLeiCa, und deren Gruppen gibt es an vielen Orten Vergünstigungen. Wo es diese gibt können hier in einer Datenbank abgefragt werden, oder man fragt beispielsweise bei der zuständigen BDKJ Stelle nach.