Stammesführung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Stammesführung''' ist ist ein verwaltendes Gremium auf [[Stamm|Stammesebene]]. In anderen Verbänden heißt dieses Amt [[Stammesvorstand]]. Die ''Stammesführung'' wird in der Regel von einem [[Thing|Stammesthing]] bzw. einer [[Stammesversammlung]] gewählt. Die ''Stammesführung'' ist das oberste Verwaltungs- und Leitungsgremium eines [[Stamm|Stammes]] zwischen den Versammlungen.
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==in unterschiedlichen Verbänden und Bünden==
  
Die Stammesführung vertritt den [[Stamm]] nach innen und außen, sie ist die Visitenkarte des Stammes.
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=== Stammesführung im BdP ===
Sie setzt die Beschlüsse der [[Stammesversammlung]] und des [[Stammesrat]]es um und hat für die Ordnung im Stamm mit Sorge zu tragen. Der Stammesführer oder die Stammesführerin sind in der Regel auch gleichzeitig Vereinsvorsitzende.  
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Im [[BdP]] vertritt die ''Stammesführung'' den Stamm nach innen und außen, sie ist die Visitenkarte des Stammes.
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Sie setzt die Beschlüsse der Stammesversammlung und des [[Stammesrat|Stammesrates]] um und hat für die Ordnung im Stamm mit Sorge zu tragen. Der [[Stammesführer]] oder die Stammesführerin sind in der Regel auch gleichzeitig Vereinsvorsitzende.  
  
Die Stammesführung setzt sich zusammen aus:
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Die ''Stammesführung'' setzt sich zusammen aus:
 
* dem/der Stammesführer/in
 
* dem/der Stammesführer/in
 
* maximal drei Stellvertretern/innen
 
* maximal drei Stellvertretern/innen
 
* und dem/der [[Kassenwart]]/wärtin
 
* und dem/der [[Kassenwart]]/wärtin
  
 
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'''Recht'''
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Die ''Stammesführung'' wird auf der [[Stammesversammlung]] gewählt. Die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mindestens ein Jahr betragen. Es muss mindestens ein Stammesführungsmitglied über 18 Jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder der Stammesführung Mitglieder im BdP sein.
 
 
Stammesführung wird auf der [[Stammesversammlung]] gewählt. Die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mindestens ein Jahr betragen.
 
 
 
Es muss mindestens ein Stammesführungsmitglied über 18 Jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder der Stammesführung Mitglieder im BdP sein.
 
  
 
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[[Kategorie:BdP]]
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2014, 23:40 Uhr

Die Stammesführung ist ist ein verwaltendes Gremium auf Stammesebene. In anderen Verbänden heißt dieses Amt Stammesvorstand. Die Stammesführung wird in der Regel von einem Stammesthing bzw. einer Stammesversammlung gewählt. Die Stammesführung ist das oberste Verwaltungs- und Leitungsgremium eines Stammes zwischen den Versammlungen.

in unterschiedlichen Verbänden und Bünden

Stammesführung im BdP

Im BdP vertritt die Stammesführung den Stamm nach innen und außen, sie ist die Visitenkarte des Stammes. Sie setzt die Beschlüsse der Stammesversammlung und des Stammesrates um und hat für die Ordnung im Stamm mit Sorge zu tragen. Der Stammesführer oder die Stammesführerin sind in der Regel auch gleichzeitig Vereinsvorsitzende.

Die Stammesführung setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Stammesführer/in
  • maximal drei Stellvertretern/innen
  • und dem/der Kassenwart/wärtin

Recht

Die Stammesführung wird auf der Stammesversammlung gewählt. Die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mindestens ein Jahr betragen. Es muss mindestens ein Stammesführungsmitglied über 18 Jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder der Stammesführung Mitglieder im BdP sein.