Landesmark: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesmarkführer bestätigt Gau-, Stammes- und Jungmannschaftsführer und zeichnet für die Leitungs- und Ausbildungsarbeit, sowie gemeinsame Veranstaltungen in der Landesmark verantwortlich. Er wird vom [[Thing]] der Landesmark gewählt, muss den Stand des [[Kreuzpfadfinder|Kreuzpfadfinders]] erreicht haben und wird vom Bundesführer bestätigt. | Der Landesmarkführer bestätigt Gau-, Stammes- und Jungmannschaftsführer und zeichnet für die Leitungs- und Ausbildungsarbeit, sowie gemeinsame Veranstaltungen in der Landesmark verantwortlich. Er wird vom [[Thing]] der Landesmark gewählt, muss den Stand des [[Kreuzpfadfinder|Kreuzpfadfinders]] erreicht haben und wird vom Bundesführer bestätigt. | ||
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[[Kategorie:CPD]] | [[Kategorie:CPD]] |
Version vom 25. April 2006, 09:59 Uhr
Landesmark in der CPD
In der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands (CPD) umfasst eine Landesmark die Gaue und gaufreien Gruppen auf dem Gebiet einer oder mehrerer evangelischer Landeskirchen. Eine Landemark ist damit vergleichbar mit einem Diözesan- oder Landesverband. Die Landesmark vertritt ihre Mitglieder gegenüber den abgedeckten öffentlichen und kirchlichen Strukturen.
Der Landesmarkführer bestätigt Gau-, Stammes- und Jungmannschaftsführer und zeichnet für die Leitungs- und Ausbildungsarbeit, sowie gemeinsame Veranstaltungen in der Landesmark verantwortlich. Er wird vom Thing der Landesmark gewählt, muss den Stand des Kreuzpfadfinders erreicht haben und wird vom Bundesführer bestätigt.
In der CPD gibt es zur Zeit vier Landesmarken:
- Landesmark Achtern Diek
- Landesmark Welfenland
- Landesmark West [1]
- Landesmark Schwaben