Stammesrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. März 2006, 19:31 Uhr

Stammesrat im BdP

Der Stammesrat ist das beschlussfähige Gremium in einem Stamm des BdP. Er kann über die Ausgaben des Stammes und das Einsetzten von Gruppenleitern bestimmen; desweiteren hat er für die Ordnung im Stamm zu sorgen. Er kann z.B. per Mehrheitsbeschluss Mitglieder aus den Stamm ausschließen oder dem Kauf einer neuen Jurte zustimmen.

Ihm gehören mit Stimmrecht an:

Außerdem können Stammesbeauftragte gewählt werden, wie z.B. für:

  • Internetarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mediathorik

...

Jedes Mitglied des Stammes hat das Recht, an den Treffen des Stammesrates teilzunehmen.

Stammesrat im VCP

Geleitet wird ein VCP Stamm vom Stammesrat, der sich meistens alle zwei Wochen trifft. Der Stammesrat ist neben der Stammesversammlung das wichtigste Gremium im Stamm. Im Stammesrat sitzen alle Mitarbeiter, die die verschiedensten Ämter ehrenamtlich ausüben.

Der Stammesrat diskutiert die unterschiedlichsten Themen, plant Veranstaltungen und trifft die meisten Entscheidungen im Stamm. Er entscheidet auch über neue Sippen und Sippenleiter. Den Vorsitz im Stammesrat hat die Stammesleitung, welche auch Ansprechpartner ist.