Stammesvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Stammesvorstand besteht in der DPSG aus drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern: | Der Stammesvorstand besteht in der DPSG aus drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern: |
Version vom 9. Mai 2005, 18:34 Uhr
Stammesvorstand in der DPSG
In der DPSG wird der Stammesvorstand von der kindermitbestimmten Stammesversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Oft wird er liebevoll mit dem Begriff "StaVo" belegt. Dem Stammesvorstand obliegt die Außenvertretung, die Leiterausbildung, die Leitereinsetzung, die Kassenführung und andere koordinierende Tätigkeiten. Unterstützt wird er dabei durch die Stammesleitung.
Der Stammesvorstand besteht in der DPSG aus drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern:
- Der Stammesvorsitzende
- Die Stammesvorsitzende
- Der Stammeskurat
Stammesvorstand in anderen Pfadfinderbünden
In vielen anderen Pfadfinderbünden wird der Stammesvorsitzende oft Stammesführer, oder Stammesfeldmeister genannt. Auch in der DPSG hieß er vor den Reformen der 60er/70er Jahren Stammesfeldmeister. Es gibt auch noch den Begriff des "Stammesfürsten", der sozusagen als Alleinherrscher über seinen Stamm regiert.