Stammesrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. November 2013, 15:31 Uhr
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Der Stammesrat ist ein beschlussfassendes Gremium auf Stammesebene, dass in der Regel die Verantwortungsträger im Stamm (oft die Stammesführer / Stammesvorstand, die Leitungskräfte der Gruppen und die Warte des Stammes) umfasst. Das Prinzip des Stammesrates fußt auf der Idee des Ehrenrates, den Lord Robert Baden-Powell für die Ebene des Trupps erdacht hatte. In den verschiedenen Pfadfinderbünden/-verbänden haben sich unterschiedliche Traditionen zur Arbeitsweise und Funktion herausgebildet.
Stammesrat im BdP
Der Stammesrat ist das beschlussfähige Gremium in einem Stamm des BdP. Er kann über die Ausgaben des Stammes und das Einsetzten von Gruppenleitern bestimmen; desweiteren hat er für die Ordnung im Stamm zu sorgen. Er kann z.B. per Mehrheitsbeschluss Mitglieder aus den Stamm ausschließen oder dem Kauf einer neuen Jurte zustimmen.
Ihm gehören mit Stimmrecht an:
Außerdem können Stammesbeauftragte gewählt werden, wie z.B. für:
- Internetarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mediathorik
...
Jedes Mitglied des Stammes hat das Recht, an den Treffen des Stammesrates teilzunehmen.
Stammesrat in der DPSG
In der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) entspricht das Gremium der Stammesleitung einem Stammesrat.
Stammesrat im VCP
Geleitet wird ein VCP Stamm vom Stammesrat, der sich meistens alle zwei Wochen trifft. Der Stammesrat ist neben der Stammesversammlung das wichtigste Gremium im Stamm. Im Stammesrat sitzen alle Mitarbeiter, die die verschiedensten Ämter ehrenamtlich ausüben.
Der Stammesrat diskutiert die unterschiedlichsten Themen, plant Veranstaltungen und trifft die meisten Entscheidungen im Stamm. Er entscheidet auch über neue Sippen und Sippenleiter. Den Vorsitz im Stammesrat hat die Stammesleitung, welche auch Ansprechpartner ist.