Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)] | * [http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)] | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2013, 13:33 Uhr
Der Hauptausschuss ist in der DPSG ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann. Der Hauptausschuss ist dabei nur ein informelles, beratendes, zuarbeitendes Gremium ohne eigene Beschlussfassungskompetenz, da es nicht in den Satzungen der einzelnen Ebenen verankert ist!
Aufgaben
Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuss delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.
Hauptausschuss auf Bundesebene
Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuss nach update besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen musste, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mussten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuss vertagt werden.
Mitglieder
Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.