Diskussion:Hauptausschuss
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Mir ist dieser Artikel wichtig, da ich seit über einem Jahr in einem Hauptausschuss sitze und feststellen muss, dass immer mehr Vorstandsämter vakant bleiben und sich Hauptausschüsse bilden müssen. Einen Artikel hierzu - von mir verfasst - findet ihr in der Diözesanzeitung "papiere" der DPSG Bamberg. --Inprincipio 20:18, 12. Jul 2005 (CEST)
- Hallo! Getreu unseres Mottos "Alles über Pfadfinder" passt auch dein Hauptausschuss-Artikel hier wunderbar hinein! Ich wusste bis gerade eben nicht, dass es sowas gibt :). Ich werde den Artikel von dir in der "papiere" hier mal verlinken. Du bist Urheber des Artikels: Bist du damit einverstanden, den Artikel hier auf die Seite zu schreiben? Externe Archive funktionieren häufig nicht so sehr gut :). Achja: Bitte unterschreibe deine Diskussionsbeiträge kurz mit einem "--~~~~", in der Bearbeitenbox das zweite Icon von links! Habe das jetzt mal für dich Nachgeholt. --Andi 08:40, 13. Jul 2005 (CEST)
- Deine Darstellung ist nicht ganz korrekt. Es mag ja sein, daß der Hauptausschuß in eurem und auch in anderen Fällen den vakanten Vorstand ersetzt, die Behauptung, daß das in der Satzung stehe, ist hingegen nicht korrekt. Auch gibt es tatsächlich den Fall, daß er die Arbeit leistet, die er satzungsgemäß leisten soll. Zum Beispiel wird aktuell auf der Bundesebene vieles im Hauptausschuß diskutiert, z.T. entschieden und vorbereitet. Wie das mit den Anträgen auf der letzten Bundesversammlung war, kannst Du unter http://www.dpsg.de/mitglieder/bv68/antraege.html nachlesen, was der Hauptausschuß im Jahr davor getrieben hat in http://www.dpsg.de/mitglieder/bv68/files/Bericht_Netz.pdf )dem Bericht der Bundesleitung).--DerIwan 04:55, 17. Jul 2005 (CEST)
- "Der Hauptausschuß ist ein Gremium, das laut DPSG-Satzung (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein Vorstand bei einer entsprechenden Wahl zustande kommt.
- Der Hauptausschuss ist frei zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf Bezirks- oder Diözesanebene) Vertreter der Stufen und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 StaVos)
- Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden Vorstand. Viele Aufgaben, die normalerweise ein Vorstand übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht in Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält."
- "*Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)"
- Ich habe die entfernten Textpassagen mal hierhin kopiert. Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß es sich bei dem dort dargestellten nicht um einen Einzelfall handelt, der keinerlei Relevanz für eine allgemeine Erklärung des Begriffes hat. Wenn ich mich irre, kann man das mit ganz vorsichtigen "in Einzelfällen wird der Hauptausschuß so verwandt"-Kommentaren wieder einfügen, so auf keinen Fall! --DerIwan 19:10, 20. Jul 2005 (CEST)