Bezirksversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer | ||
+ | * die Festlegung der Stammesgrenzen | ||
+ | * die Jahresplanung des Bezirkes | ||
+ | * Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen | ||
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+ | [[Kategorie:DPSG_Struktur]] |
Aktuelle Version vom 31. März 2008, 12:34 Uhr
Die Bezirksversammmlung ist das höchste beschlussfassende Gremium eines Bezirks in der DPSG. Dort sitzen im Wesentlichen die Vorstände der Stämme und die Bezirksleitung zusammen, um über die Belange des Bezirks zu entscheiden. In der DPSG muss eine Bezirksversammlung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
Stimmberechtigte
Stimmberechtig auf der Bezirksversammlung sind:
- der Bezirksvorstand
- die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe
- die Mitglieder der Stammesvorstände
- jeweils 2 Delegierte der Bezirkskonferenzen der Altersstufen
Beratende Mitglieder
- die Fachrefereten der Bezirksleitung
- zwei Vertreter des Rechtsträgers
- ein Mitglied des Diözesanvorstandes
- ein Vertreter des BDKJ
- ein Vertreter des kommunalen/regionalen RdP
- ein Vertreter der anerkannten Siedlungen des Bezirks
Aufgaben
- die Wahl des Bezirksvorstandes
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
- die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
- die Festlegung der Stammesgrenzen
- die Jahresplanung des Bezirkes
- Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen