Siedlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juni 2007, 01:16 Uhr
Bei einer Siedlung handelt es sich um den Aufbau (der Gründung) eines Stammes an einem Ort/einer Gemeinde, an dem/der zu diesem Zeitpunkt noch keine Pfadfinderarbeit vorhanden ist. In einigen Pfadfinderverbänden gibt es vor der Siedlung noch einen weiteren Entwicklungsschritt, der als Neuanfang bezeichnet wird.
Eine Siedlung in der DPSG
Als Siedlung wird in der DPSG eine Gruppe bezeichnet, welche die Absicht hat, einen neuen Stamm zu gründen. Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für die Anerkennung als Stamm zu erfüllen.
Die Anerkennung einer Siedlung erfolgt durch den Bezirksvorstand. Diese erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinbarung, welche die Siedlung mit einem anderen Stamm getroffen hat. In der Vereinbarung werden Betreuung und Begleitung für den Aufbau des Stammes geregelt.
Dazu gehört:
- Die Vertretung und Leitung der Siedlung
- Das Verhältnis des begleitenden Stammes zur Siedlung
- Frage der Elternarbeit
- Frage der Ernennung der Stufenleitungen
Falls kein Stamm gefunden werden kann, kann die Vereinbarung auch mit dem Bezirks- oder Diözesanvorstand getroffen werden.
Nach Ablauf der Frist muss durch den Bezirks- / Diözesanvorstand überprüft werden, ob eine Stammesgründung möglich ist. Wenn absehbar keine Stammesgründung möglich ist, wird die Siedlung geschlossen.
Ein Siedlung in der CPD
Die Siedlung in der CPD der Entwicklungsschritt einer Pfadfindergruppe auf dem Weg der Stamm-Werdung. Die Siedlung geht aus einem Neuanfang hervor, der sich für die Erhebung zur Siedlung inhaltlich qualifiziert.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung als Siedlung sind:
- Der Neuanfang existiert mindestens seit sechs Monaten.
- Mindestens die Hälfte der Mitglieder sind in den Stand der Jungpfadfinder aufgenommen worden.
- Der Neuanfang hat eine vom Gauführer gestellte "Siedlungsaufgabe" erfüllt.
Es ist in der CPD kein Stamm notwendig, der die Patenschaft für die Siedlung übernimmt. Der Siedlungsführer nimmt die Aufgaben des Stammesführers in entsprechender Weise wahr. Der Siedlungsführer soll mindestens dem Späher-Stand angehören und wird vom Gauführer bestätigt.