Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. April 2007, 11:23 Uhr

Ein Vorstand ist sowohl in einem eingetragenen (e.V.), als auch nicht eingetragenen Verein das geschäftsführende und rechtlich verantwortliche Gremien, das sich wiederum gegenüber der jeweiligen Mitgliederversammlung verantworten muss.

Vorstand in der DPSG

Auf jeder Ebene der DPSG gibt es einen Vorstand der aus drei gleichberechtigten Personen besteht. Diese sind

  • die Vorsitzende,
  • der Vorsitzende,
  • der Kurat.

Auf Bundes-, Diözesan-, und Bezirksebene ist die paritätische Besetzung (m/w) vorgeschrieben, auf Stammesebene lediglich empfohlen.

Vorstandsmitglieder werden von der Versammlung der jeweiligen Ebene geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstände ernennen die Referenten und Leiter ihrer Ebene und vertreten ihre Ebene in der Versammlung der nächst höheren Ebene.

Siehe auch: Stammesvorstand, Bezirksvorstand, Diözesanvorstand, Bundesvorstand