Bundesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesversammlung findet in der Regel einmal pro Jahr statt.  
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Die '''Bundesversammlung''' der [[DPSG]] findet in der Regel einmal pro Jahr statt.  
Eine ausserordentliche Bundesversammlung kann vom [[Bundesvorstand]], von der [[Bundesleitung]] oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung eingefordert werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.
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Eine außerordentliche Bundesversammlung kann vom [[Bundesvorstand]], von der [[Bundesleitung]] oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung eingefordert werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.
  
 
==Stimmberechtigte==
 
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* der Bundesvorstand
 
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* der/die [[Referent|Bundesrefent/in]] und der/die [[Kurat|Bundeskurat/in]] der [[Wölflingsstufe]]
* der/die [[Bundesrefent]]/in und der/die [[Bundeskurat]]/in der [[Jungpfadfinderstufe]]
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* der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der [[Jungpfadfinderstufe]]
* der/die [[Bundesrefent]]/in und der/die [[Bundeskurat]]/in der [[Pfadfinderstufe]]
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* der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der [[Pfadfinderstufe]]
* der/die [[Bundesrefent]]/in und der/die [[Bundeskurat]]/in der [[Roverstufe]]
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* der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der [[Roverstufe]]
 
* die Mitglieder der Diözesanvorstände
 
* die Mitglieder der Diözesanvorstände
* jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen
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* jeweils vier Delegierte der [[Bundeskonferenz]]en der einzelnen [[Altersstufen]]
  
 
==Beratende Stimmen==
 
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* die Delegierten der Fachreferate
 
* die Delegierten der Fachreferate
 
* der/die Bundesgeschäftsführer/in;
 
* der/die Bundesgeschäftsführer/in;
* die hauptberuflichen [[Referent | Referenten]] und Referentinnen der Bundesleitung;
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* die hauptberuflichen [[Referent]]en und Referentinnen der Bundesleitung;
* die Redakteure und Redakteurinnen der Verbandszeitschriften;
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* die Redakteure und Redakteurinnen der [[Verbandszeitschriften (DPSG)|Verbandszeitschriften]];
* die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
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* die Mitglieder des [[Bundesamt Sankt Georg|Bundesamt Sankt Georg e. V.]];
* zwei Mitglieder des Vorstands der »Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg«;
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* zwei Mitglieder des Vorstands der »[[Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg]]«;
* der/die Vorsitzende des »Freunde- und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband«;
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* der/die Vorsitzende des »[[Freunde und Förderer der DPSG e. V.]] -Bundesverband«;
 
* die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
 
* die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
* und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands BDKJ.
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* und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands [[BDKJ]].
* der Vertreter des RdP
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* der Vertreter des [[RdP]]
  
 
==Aufgaben==
 
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* Beratungen und Entscheidungen zur [[Ordnung]] und [[Satzung]] des [[Verband | Verbandes]];
 
* Beratungen und Entscheidungen zur [[Ordnung]] und [[Satzung]] des [[Verband | Verbandes]];
 
* die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
 
* die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
* die Wahl der Mitglieder des [[Bundesamt Sankt Georg e.V.]];
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* die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e. V.;
 
* die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
 
* die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
 
* die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
 
* die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
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[[Kategorie:DPSG_Struktur]]

Aktuelle Version vom 12. April 2007, 23:35 Uhr

Die Bundesversammlung der DPSG findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Eine außerordentliche Bundesversammlung kann vom Bundesvorstand, von der Bundesleitung oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung eingefordert werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt auf der Bundesversammlung sind:

Beratende Stimmen

Beratende Stimme auf der Bundesversammlung haben:

Aufgaben

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e. V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.