Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Mai 2006, 12:50 Uhr
Der Hauptausschuss ist in der DPSG ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann.
Aufgaben
Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuß delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.
Hauptausschuß auf Bundesebene
Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuß nach update besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen mußte, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mußten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuß vertagt werden.
Mitglieder
Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.
Weblinks
- Hier erhält man beispielhaft einen Eindruck von den Tätigkeiten eines Hauptausschusses: Anträge, die von der Bundesversammlung 2005 in den Hauptausschuß vertagt wurden
- Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)