Parität
Von Parität in der deutschen Jugendarbeit wird geprochen, wenn Leitungs- und Vorstandsteams von beiden Geschlechtern gleichberechtigt besetzt sind. Dann lautet die Bezeichnung: paritätisch Besetzt. Die meisten Satzungen sehen eine paritätische Besetzung der Vorstandsposten vor. Außer natürlich bei reinen Mädchen/Frauenverbänden bzw. bei reinen Jungen/Männerverbänden.
Seit Jahrzehnten wird in den kirchlich-katholischen Jugendverbänden kritisiert, dass dies, aufgrund der Vorgabe eines zusätzlichen geistlichen Vorstands, überhaupt nicht möglich ist. Denn oft sind es dann drei Vorstände (eine Frau, ein Mann und ein Geistlicher) und die Parität ist wieder aufgehoben. Auch wenn in den letzten Jahren der Posten des geistlichen Vorstands - gerade in den unteren Ebenen - auch für Laien geöffnet wurde (und somit auch Frauen im kirchlichen Dienst diesen Posten besetzen können), ist durch die Dreizahl eine gerechte paritätische Besetzung der Posten von Grund auf nicht möglich.
BDKJ
Der Bund der deutschen katholischen Jugend hat in seinen neueren Satzungen paritätische Vorstände vorgesehen. Diese bestehen meist aus 4 oder 6 Personen in Paritätischen Besetzung. Dabei sind je nach Satzungsvorgabe 1-2 geistliche Leiter möglich - bei 2 Geistlichen Leitern, sind auch diese paritätisch zu besetzen.