Stand

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Der Stand bezeichnet die Entwicklungsstufe eines Pfadfinders in bündisch geprägten Pfadfinderbünden. Einen Stand erlangt das einzelne Mitglied nach Proben unabhängig von der umgebenden Gruppe. Damit unterscheidet sich das Ständesystem deutlich von dem scoutistischen System der Altersstufen, bei welchem das Mitglied allein durch sein Alter einer bestimmten Gruppe angehört und "um- oder hochgestuft" (siehe: Stufenwechsel) wird, wenn es das maximale Alter überschreitet. Im Ständesystem werden Mitglieder gemeinsam mit ihrer Sippe älter. Unter Umständen nimmt eine "alt" gewordene Sippe wieder junge Mitglieder auf, wenn die älteren Sipplinge als Sippenführer eingesetzt werden können.

Das Ständesystem der CPD

Die CPD kennt nur bedingt Altersstufen, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe beschreiben (lediglich die Zugehörigkeit zu Wölflingen und Kreuzpfadfindern ist altersgemäß definiert). Der Einzelne kann selbsständig und freiwillig - zumeist unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und nur bedingt an das Alter gebunden - einen höheren Stand erlangen, mit dem jeweils mehr Rechte und Pflichten verbunden sind. Dabei bleibt er weiterhin Mitglied seiner jeweiligen Sippe.

Als Alterstufen sind rahmengebend festgeschrieben:

Die Pfadfinder, jeweils in Sippen gegliedert, bilden die so genannte "Stammesgemeinschaft" - den eigentlichen Stamm in der CPD. Die Sippen umfassen in der Regel nur 1 - 3 Jahrgänge, die als Gruppe gemeinsam älter werden. Ab 12 Jahren kann man diesen Sippen beiteten (von 7 - 12 Jahren kann man Wölfling sein).

Kurzbeschreibung der Stände

Den Sippenmitgliedern bieten sich verschiedene, aufeinander aufbauende Stände an, die durch das Ablegen bestimmter Proben erlangt werden können:

  1. Jungpfadfinder (nach mindestens drei Monatiger Zugehörigkeit): Ablegen des Pfadfinderversprechens, Überreichung des blauen Halstuches. Neue Rechte: vollständige Tracht und Verwendung des Pfadfindergrußes.
  2. Knappe(nach mindestens 3/4-jähriger Zugehörigkeit als Jungpfadfinder): Ablegen des Knappenversprechens, Verleihung des Knappenzeichens (Metallabzeichen). Neues Recht: Der Knappe hat Stimmrecht im Stammesthing (Stammesversammlung).
  3. Pfadfinder (ab 15 Jahren möglich, für Quereinsteiger nach 3monatiger Probezeit möglich): Rechte und Pflichten analog zu den Knappen. Dieser Stand richet sich speziell an Quer-/Neueinsteiger und kann von Knappen übergangen werden.
  4. Späher (Knappen/Pfadfinder ab 16 Jahren. Für Pfadfinder erst nach sechs Monaten im Pfadfinderstand möglich): Ablegen des Späherversprechens, Verleihung des Späherzeichens (Metallabzeichen). Neue Pflicht: Späher übernehmen über ihren Stamm hinaus Verantwortung für die Arbeit im Gau. Neues Recht: Stimmrecht im Stammes- und Gauthing.
  5. Kreuzpfadfinder (für Pfadfinder und Späher ab 18 Jahren möglich). Ablegen des Kreuzpfadfinderversprechens. Überreichung des Pfadfinderkreuzes (Metallabzeichen). Die neue Selbstverpflichtung ergibt sich aus dem Versprechenstext:

"Ich kenne die Grundsätze der Christlichen Pfadfinderschaft und will im Vertrauen auf Kraft und Hilfe Gottes danach leben. Ich will das Pfadfinderkreuz tragen als ein Zeichen der Verbundenheit mit den Brüdern und Schwestern, ala Mahner zu treuem christlichen Wandel, als Bekenntnis zu meinem Herrn Jesus Christus."