Stammesvollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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In den drei teilnehmenden Stämmen nimmt die Stammesvollversammlung die Aufgaben der [[Stammesversammlung]] wahr. Im Unterschied zu dieser sind jedoch bei der Vollversammlung alle Mitglieder des [[Stamm|Stammes]], also vom [[Wölfling]] bis zum [[Leiter]] stimmberechtigt. Nach einer Erprobungsphase wird darüber entschieden werden, ob die generelle Einführung der Stammesvollversammlung angestrebt werden soll.
  
 
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Version vom 9. September 2005, 22:40 Uhr

In der DPSG handelt es sich bei der Stammesvollversammlung um ein Modellprojekt im Diözesanverband Aachen.

In den drei teilnehmenden Stämmen nimmt die Stammesvollversammlung die Aufgaben der Stammesversammlung wahr. Im Unterschied zu dieser sind jedoch bei der Vollversammlung alle Mitglieder des Stammes, also vom Wölfling bis zum Leiter stimmberechtigt. Nach einer Erprobungsphase wird darüber entschieden werden, ob die generelle Einführung der Stammesvollversammlung angestrebt werden soll.

Die Stammesvollversammlung soll in besonderer Weise der Kindermitbestimmung Rechnung tragen.

Im BdP ist die Stammesvollversammlung das Gremium, dass, unter Vorraussetzung der Beschlussfähigkeit, die Stammesführung sowie andere Ämter wie Schatzmeister etc. wählt.