Stammesrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stammesrat ist das beschlussfähige Gremium in einem [[Stamm]] des [[BdP]].
Er kann über die Ausgaben des Stammes und Einsetzten von Gruppenleitern bestimmen, desweiteren hat er für die Ordnung im Stamm zu sorgen. Also er kann z.B. per Mehrheitsbeschluss Mitglieder aus den Stamm ausschließen und kann dem Kauf einer neuen [[Jurte]] zustimmen.
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Er kann über die Ausgaben des Stammes und das Einsetzten von Gruppenleitern bestimmen; desweiteren hat er für die Ordnung im Stamm zu sorgen. Er kann z.B. per Mehrheitsbeschluss Mitglieder aus den Stamm ausschließen und kann dem Kauf einer neuen [[Jurte]] zustimmen.
  
 
Im gehören mit Stimmrecht an:
 
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Jedes Mitglied des Stammes, hat das Recht an den Treffen des Stammesrates teilzunehmen.
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Version vom 30. November 2005, 00:03 Uhr

Stammesrat im BdP

Der Stammesrat ist das beschlussfähige Gremium in einem Stamm des BdP. Er kann über die Ausgaben des Stammes und das Einsetzten von Gruppenleitern bestimmen; desweiteren hat er für die Ordnung im Stamm zu sorgen. Er kann z.B. per Mehrheitsbeschluss Mitglieder aus den Stamm ausschließen und kann dem Kauf einer neuen Jurte zustimmen.

Im gehören mit Stimmrecht an:

Außerdem können Stammesbeauftragte gewählt werden, wie z.B. für:

  • Internetarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mediathorik

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Jedes Mitglied des Stammes hat das Recht, an den Treffen des Stammesrates teilzunehmen.