Stammesleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines [[Stamm|Stammes]] in der [[DPSG]].
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Eine Stammesleitung ist ein beschlussfassendes Gremium auf Stammesebene, dass in der Regel die Verantwortungsträger im [[Stamm]] (oft die [[Stammesführer]] / [[Stammesvorstand]], die Leitungskräfte der Gruppen und die Warte des Stammes) umfasst. In anderen Pfadfinderbünden/-verbänden heißt dieses Gremium oft auch [[Stammesrat]]. Das Prinzip des Stammesrates fußt auf der Idee des [[Ehrenrat | Ehrenrates]], den Lord [[Robert Baden-Powell]] für die [[Ebene]] des [[Trupp | Trupps]] erdacht hatte. In den verschiedenen Pfadfinderbünden/-verbänden haben sich unterschiedliche Traditionen zur Arbeitsweise und Funktion herausgebildet.
Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.
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== Mitglieder der Stammesleitung ==
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==Struktur und Funktion==
  
===Stimmberechtige===
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===[[DPSG]]===
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Die Stammesleitung regelt [[Altersstufe|stufenübergreifende]] Angelegenheiten eines [[Stamm]]es in der [[DPSG]].
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Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.
  
* der Vorstand
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==== Mitglieder der Stammesleitung ====
* pro Stufe jeweils ein Sprecher der Leitungsteams
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'''Stimmberechtige'''
* der/die Vorsitzende des Elternbeirates
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* der [[Stammesvorstand|Vorstand]]
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* pro Stufe jeweils ein Sprecher der [[Leitungsteam]]s
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* der/die Vorsitzende des [[Elternbeirat]]es
  
===Beratende Stimme===
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'''Beratende Stimme'''
* alle anderen Leiter des Stammes
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* alle anderen [[Leiter]] des Stammes
* vom Vorstand berufene Referenten nach Bedarf
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* vom Vorstand berufene [[Referent]]en nach Bedarf
  
== Aufgaben der Stammesleitung ==
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==== Aufgaben der Stammesleitung ====
 
* Beratung des Vorstandes
 
* Beratung des Vorstandes
 
* Suche nach Leitern
 
* Suche nach Leitern
 
* Vorbereitung der [[Stammesversammlung]]
 
* Vorbereitung der [[Stammesversammlung]]
 
* Planung von Aktionen
 
* Planung von Aktionen
* Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen
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* Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der [[Stammesversammlung]] fallen
  
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[[Kategorie:DPSG]]
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Aktuelle Version vom 7. November 2013, 15:29 Uhr

Eine Stammesleitung ist ein beschlussfassendes Gremium auf Stammesebene, dass in der Regel die Verantwortungsträger im Stamm (oft die Stammesführer / Stammesvorstand, die Leitungskräfte der Gruppen und die Warte des Stammes) umfasst. In anderen Pfadfinderbünden/-verbänden heißt dieses Gremium oft auch Stammesrat. Das Prinzip des Stammesrates fußt auf der Idee des Ehrenrates, den Lord Robert Baden-Powell für die Ebene des Trupps erdacht hatte. In den verschiedenen Pfadfinderbünden/-verbänden haben sich unterschiedliche Traditionen zur Arbeitsweise und Funktion herausgebildet.


Struktur und Funktion

DPSG

Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines Stammes in der DPSG. Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.

Mitglieder der Stammesleitung

Stimmberechtige

Beratende Stimme

Aufgaben der Stammesleitung

  • Beratung des Vorstandes
  • Suche nach Leitern
  • Vorbereitung der Stammesversammlung
  • Planung von Aktionen
  • Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen