Stammesleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines [[Stamm|Stammes]] in der [[DPSG]].
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Eine Stammesleitung ist ein beschlussfassendes Gremium auf Stammesebene, dass in der Regel die Verantwortungsträger im [[Stamm]] (oft die [[Stammesführer]] / [[Stammesvorstand]], die Leitungskräfte der Gruppen und die Warte des Stammes) umfasst. In anderen Pfadfinderbünden/-verbänden heißt dieses Gremium oft auch [[Stammesrat]]. Das Prinzip des Stammesrates fußt auf der Idee des [[Ehrenrat | Ehrenrates]], den Lord [[Robert Baden-Powell]] für die [[Ebene]] des [[Trupp | Trupps]] erdacht hatte. In den verschiedenen Pfadfinderbünden/-verbänden haben sich unterschiedliche Traditionen zur Arbeitsweise und Funktion herausgebildet.
Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.
 
  
== Mitglieder der Stammesleitung ==
 
  
===Stimmberechtige===
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==Struktur und Funktion==
  
* der Vorstand
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===[[DPSG]]===
* pro Stufe jeweils ein Sprecher der Leitungsteams
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Die Stammesleitung regelt [[Altersstufe|stufenübergreifende]] Angelegenheiten eines [[Stamm]]es in der [[DPSG]].
* der/die Vorsitzende des Elternbeirates
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Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.
 
 
===Beratende Stimme===
 
* alle anderen Leiter des Stammes
 
* vom Vorstand berufene Referenten nach Bedarf
 
 
 
== Aufgaben der Stammesleitung ==
 
 
 
- Beratung des Vorstandes
 
  
- Suche nach Leitern
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==== Mitglieder der Stammesleitung ====
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'''Stimmberechtige'''
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* der [[Stammesvorstand|Vorstand]]
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* pro Stufe jeweils ein Sprecher der [[Leitungsteam]]s
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* der/die Vorsitzende des [[Elternbeirat]]es
  
- Vorbereitung der [[Stammesversammlung]]
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'''Beratende Stimme'''
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* alle anderen [[Leiter]] des Stammes
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* vom Vorstand berufene [[Referent]]en nach Bedarf
  
- Planung von Aktionen
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==== Aufgaben der Stammesleitung ====
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* Beratung des Vorstandes
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* Suche nach Leitern
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* Vorbereitung der [[Stammesversammlung]]
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* Planung von Aktionen
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* Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der [[Stammesversammlung]] fallen
  
- Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen
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Aktuelle Version vom 7. November 2013, 15:29 Uhr

Eine Stammesleitung ist ein beschlussfassendes Gremium auf Stammesebene, dass in der Regel die Verantwortungsträger im Stamm (oft die Stammesführer / Stammesvorstand, die Leitungskräfte der Gruppen und die Warte des Stammes) umfasst. In anderen Pfadfinderbünden/-verbänden heißt dieses Gremium oft auch Stammesrat. Das Prinzip des Stammesrates fußt auf der Idee des Ehrenrates, den Lord Robert Baden-Powell für die Ebene des Trupps erdacht hatte. In den verschiedenen Pfadfinderbünden/-verbänden haben sich unterschiedliche Traditionen zur Arbeitsweise und Funktion herausgebildet.


Struktur und Funktion

DPSG

Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines Stammes in der DPSG. Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.

Mitglieder der Stammesleitung

Stimmberechtige

Beratende Stimme

Aufgaben der Stammesleitung

  • Beratung des Vorstandes
  • Suche nach Leitern
  • Vorbereitung der Stammesversammlung
  • Planung von Aktionen
  • Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen