Siedlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Ablauf der Frist, muss durch den Bezirks- / Diözesanvorstand überprüft werden, ob eine Stammesgründung möglich ist. Wenn absehbar keine Stammesgründung möglich ist, wird die Siedlung geschlossen.
 
Nach Ablauf der Frist, muss durch den Bezirks- / Diözesanvorstand überprüft werden, ob eine Stammesgründung möglich ist. Wenn absehbar keine Stammesgründung möglich ist, wird die Siedlung geschlossen.
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[[Kategorie:DPSG]]

Version vom 20. Juli 2005, 19:57 Uhr

Als Siedlung wird eine Gruppe bezeichnet, welche die Absicht hat, einen neuen Stamm zu gründen. Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als Stamm zu erfüllen.

Die Anerkennung einer Siedlung erfolgt durch den Bezirksvorstand. Diese erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. Vorraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinbarung, welche die Siedlung mit einem anderen Stamm getroffen hat. In der Vereinbarung werden Betreuung und Begleitung für den Aufbau des Stammes geregelt.

Dazu gehört:

  • Die Vertretung und Leitung der Siedlung
  • Das Verhältnis des begleitenden Stammes zur Siedlung
  • Frage der Elternarbeit
  • Frage der Ernennung der Stufenleitungen

Falls kein Stamm gefunden werden kann, kann die Vereinbarung auch mit dem Bezirks- oder Diözesanvorstand getroffen werden.

Nach Ablauf der Frist, muss durch den Bezirks- / Diözesanvorstand überprüft werden, ob eine Stammesgründung möglich ist. Wenn absehbar keine Stammesgründung möglich ist, wird die Siedlung geschlossen.