Siedlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Siedlung''' wird eine Gruppe bezeichnet, welche die Absicht hat, einen neuen [[Stamm]] zu gründen.
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Als '''Siedlung''' wird in der DPSG eine Gruppe bezeichnet, welche die Absicht hat, einen neuen [[Stamm]] zu gründen.
 
Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als [[Stamm]] zu erfüllen.  
 
Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als [[Stamm]] zu erfüllen.  
  

Version vom 14. Februar 2006, 13:10 Uhr

Als Siedlung wird in der DPSG eine Gruppe bezeichnet, welche die Absicht hat, einen neuen Stamm zu gründen. Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als Stamm zu erfüllen.

Die Anerkennung einer Siedlung erfolgt durch den Bezirksvorstand. Diese erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. Vorraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinbarung, welche die Siedlung mit einem anderen Stamm getroffen hat. In der Vereinbarung werden Betreuung und Begleitung für den Aufbau des Stammes geregelt.

Dazu gehört:

  • Die Vertretung und Leitung der Siedlung
  • Das Verhältnis des begleitenden Stammes zur Siedlung
  • Frage der Elternarbeit
  • Frage der Ernennung der Stufenleitungen

Falls kein Stamm gefunden werden kann, kann die Vereinbarung auch mit dem Bezirks- oder Diözesanvorstand getroffen werden.

Nach Ablauf der Frist muss durch den Bezirks- / Diözesanvorstand überprüft werden, ob eine Stammesgründung möglich ist. Wenn absehbar keine Stammesgründung möglich ist, wird die Siedlung geschlossen.