Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Januar 2007, 10:49 Uhr

Die Satzung regelt die Zusammensetzung von einzelnen Gremien eines Verbandes auf allen Ebenen, die Vertretung auf die nächsthöhere Ebene, die Zugehörigkeit eines Verbandes, sowie die Aufgaben einzelner Organe. Bestandteil jeder Satzung ist auch eine Wahlordnung, die die Wahlvorgänge für Gremien (z.B. Vorstand) festschreibt.

In manchen Verbänden ist auch die inhaltliche Ausrichtung des Verbandes (Ordnung) ein Teil der Satzung. In der Regel kann die Satzung nur auf Landes/Bundesebene mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden. Untergeordnete Ebenen können sich eine eigene (Teil-)Satzung geben.

Satzung der DPSG

Die aktuelle Satzung der DPSG wurde auf der Bundesversammlung 2006 beschlossen. Der Inhalt ist Folgender.

1. Wesen, Aufgabe, Zugehörigkeit zu anderen Verbänden, Gliederung, Mitgliedschaft
  • Wesen und Aufgabe
  • Zugehörigkeit zu anderen Verbänden
  • Gliederung
  • Mitgliedsschaft
  • Ende der Mitgliedschaft
  • Mitarbeit und Beitrag
2. Der Stamm
3. Der Bezirk
4. Der Diözesanverband
5. Der Verband
6. Allgemeine Bestimmungen
  • Unterrichtung und Aufsicht
  • Abwahl von Vorstandsmitgliedern
  • Übergangsregelung
  • Ausschüsse
  • Stimmenanteil
  • Beschlussfähigkeit und erforderliche Mehrheiten
  • Antragsrecht, Antragsfristen und Einladungsfristen
  • Stellvertretung
  • Öffentlichkeit
  • Verbindlichkeit der Satzung und Satzungsänderung
  • Ausschlussordnung nach Ziffer 14 der Verbandssatzung

Weblinks