Pfadfindergesetz

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Alle Pfadfinder sollen dem Pfadfindergesetz und dem Versprechen anhängen. Das Pfadfindergesetz orientiert sich in der Regel an der englischsprachigen Vorgabe von Lord Robert Baden Powell. Durch verschiedene Übersetzungen und der unterschiedlichen Geschichte der Pfadfinderbünde in Deutschland, liegen viele Variationen des Gesetzes vor. Prinzipiell lauteten die unterschiedlichen Gesetze aber ähnlich wie das hier ausgeführt:

  1. Auf die Ehre eines Pfadfinders ist Verlass.
  2. Der Pfadfinder ist treu.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit.
  4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
  5. Pfadfinder ist höflich und ritterlich.
  6. Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.
  7. Der Pfadfinder ist gehorsam.
  8. Der Pfadfinder lacht und pfeift in allen Lebenslagen.
  9. Der Pfadfinder ist fleißig und sparsam.
  10. Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Wort und Tat.


Pfadfindergesetz in der DPSG

In der Ordnung der DPSG ist seit der Bundesversammlung 2005 folgende Fassung des Pfadfindergesetzes vorgesehen:


Als Pfadfinderin / Als Pfadfinder ...

  • begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinder und Pfadfinderinnen als Geschwister.
  • gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt.
  • bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist.
  • mache ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf.
  • entwickle ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.
  • sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage.
  • lebe ich einfach und umweltbewusst.
  • stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben.