Neuanfang: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einem '''Neuanfang''' handelt es sich um den Aufbau (der Gründung) einer Gruppe, an einem Ort/einer Gemeinde, an dem/der zu diesem Zeitpunkt noch keine Pfadfinderarbeit vorhanden ist.
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Bei einem '''Neuanfang''' handelt es sich um den Aufbau (der Gründung) eines [[Stamm]]es an einem Ort/einer Gemeinde, an dem/der zu diesem Zeitpunkt noch keine Pfadfinderarbeit vorhanden ist. In einigen [[Pfadfinderverband|Pfadfinderverbänden]] wird ein Neuanfang auch als [[Siedlung]] bezeichnet. Dort gibt es keine Unterscheidung zwischen Neuanfang und Siedlung.
  
 
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Der Siedlungsführer nimmt die Aufgaben des Stammesführers in entsprechender Weise wahr. Der Siedlungsführer soll mindestens dem [[Späher]]-[[Stand]] angehören und wird vom [[Gauführer]] bestätigt.
  
 
* Weitet sich die Arbeit des Neuanfangs inhaltlich aus, so kann er, unter bestimmten Voraussetzungen, zur [[Siedlung]] erhoben werden.
 
* Weitet sich die Arbeit des Neuanfangs inhaltlich aus, so kann er, unter bestimmten Voraussetzungen, zur [[Siedlung]] erhoben werden.
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[[Kategorie:CPD]]

Aktuelle Version vom 15. Juni 2007, 02:17 Uhr

Bei einem Neuanfang handelt es sich um den Aufbau (der Gründung) eines Stammes an einem Ort/einer Gemeinde, an dem/der zu diesem Zeitpunkt noch keine Pfadfinderarbeit vorhanden ist. In einigen Pfadfinderverbänden wird ein Neuanfang auch als Siedlung bezeichnet. Dort gibt es keine Unterscheidung zwischen Neuanfang und Siedlung.

Ein Neuanfang in der CPD

Die Bundesordnung der CPD beschreibt einen Neuanfang wie folgt:

"Eine Gruppe von Mädchen und/oder Jungen, die gemeinsam auf der Grundlage und nach der Ordnung der Christlichen Pfadfinderschaft arbeiten und leben wollen, bildet einen Neuanfang.

Für den Neuanfang bestimmt der Gauführer einen Paten."

Der Siedlungsführer nimmt die Aufgaben des Stammesführers in entsprechender Weise wahr. Der Siedlungsführer soll mindestens dem Späher-Stand angehören und wird vom Gauführer bestätigt.

  • Weitet sich die Arbeit des Neuanfangs inhaltlich aus, so kann er, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Siedlung erhoben werden.