Landesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Landesversammlungen (LV) sind im VCP das höchste beschlussfassente Organ der Landesebene. Die Landesversammlung, besteht neben der [[Landesleitung]] aus den Delegierten der einzelnen [[Gau]]e/[[Regionen]]/[[Bezirke]] oder in manchen Ländern (wie Sleswig-Hohlstein oder Westfalen) aus den Delegierten der Orte. Die LV wählt zum einem die Landesleitung und setzt Arbeitskreise ein. Die LV tritt in der Regeln einmal im Jahr zusammen. In manchen Ländern wie beispielsweise Nordrhein tagt sie allerdings zweimal im Jahr.   
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Eine '''Landesversammlung''' (LV) ist im [[Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder|Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)]] das höchste beschlussfassente Organ der Landesebene. Die Landesversammlung, besteht neben der [[Landesleitung]] aus den Delegierten der einzelnen [[Gau]]e/[[Region]]en/[[Bezirk]]e oder in manchen Ländern (wie Schleswig-Holstein oder Westfalen) aus den Delegierten der Stämmen. Die LV wählt zum einen die Landesleitung und setzt Arbeitskreise ein. Die LV tritt in der Regeln einmal im Jahr zusammen. In manchen Ländern wie beispielsweise Nordrhein tagt sie allerdings zweimal im Jahr.   
  
 
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2007, 10:35 Uhr

Eine Landesversammlung (LV) ist im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) das höchste beschlussfassente Organ der Landesebene. Die Landesversammlung, besteht neben der Landesleitung aus den Delegierten der einzelnen Gaue/Regionen/Bezirke oder in manchen Ländern (wie Schleswig-Holstein oder Westfalen) aus den Delegierten der Stämmen. Die LV wählt zum einen die Landesleitung und setzt Arbeitskreise ein. Die LV tritt in der Regeln einmal im Jahr zusammen. In manchen Ländern wie beispielsweise Nordrhein tagt sie allerdings zweimal im Jahr.