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Auch die CPD kannte teilweise, wenn auch inoffiziell, den Horst als Strukturebene. Stämme in direketer Nachbarschaft, die kooperieren wollen, können einen Horst bilden. Für die gemeinsame Vertretung der Stämme ist der Horst allerdings nicht zuständig, dafür gibt es den Ortsring in der CPD. In der Bundesordnung der CPD steht zum Ortsring: "Sind mindestens zwei Gruppen (Meuten, Stämme etc. oder Älterenschaften) an einem Ort vorhanden, so können diese einen Ortsring bilden. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Gruppen gegenüber Kirchengemeinden und Öffentlichkeit." Die Bundesordnung kennt jedoch keinen "Horst".
 
Auch die CPD kannte teilweise, wenn auch inoffiziell, den Horst als Strukturebene. Stämme in direketer Nachbarschaft, die kooperieren wollen, können einen Horst bilden. Für die gemeinsame Vertretung der Stämme ist der Horst allerdings nicht zuständig, dafür gibt es den Ortsring in der CPD. In der Bundesordnung der CPD steht zum Ortsring: "Sind mindestens zwei Gruppen (Meuten, Stämme etc. oder Älterenschaften) an einem Ort vorhanden, so können diese einen Ortsring bilden. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Gruppen gegenüber Kirchengemeinden und Öffentlichkeit." Die Bundesordnung kennt jedoch keinen "Horst".
  
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Zumindest Pfadfinderbund Weltenbummler (PbW) und Pfadfidnerschaft Phoenix (PsP) kennen den Horst als Verwaltungsebene.
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Version vom 6. April 2008, 01:35 Uhr

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  • Allgemeine Einleitung

Ein Horst ist eine Ebene...

Horst im BdP

Ein Horst ist der Zusammenschluss mehrerer Stämme in einer Region, die gemeinsam vor Stadtrat oder auch der Landesdelegiertenversammlung auftreten möchten. Meist werden Horste gegründet, damit die etablierten, starken Stämme, den kleinen Stämmen unter die Arme greifen können.

Der Horst erlaubt es, Material und Geldmittel unter den Mitgliedsstämmen zu tauschen und gemeinsam zu verwalten. So kann zum Beispiel eine Jurte statt Eigentum des Stammes zu sein, dem Horst gehören. So hat jeder Mitgliedsstamm die Zugriffsmöglichkeit, ohne vorherige Absprache. Desweiteren gibt es bei einer Auflösung eines Mitgliedsstammes die Möglichkeit, dass das stammeseigene Material auf die anderen Mitgliedsstämme aufgeteilt wird, anstatt es in den LV-Besitz zu übergeben. Natürlich ist es möglich, dass der Horst einen Beitrag von den Stämmen bzw. von den Mitgliedern erhebt, um Material und Bürobedarf etc. zu finanzieren.

Nicht in allen Landesverbänden gibt es den Horst als Organisationsstruktur. In NRW z.B. war davon bisher nie die Rede.

Horst im BDP

Den Begriff Horst gab es schon im Vorgänderbund des BdP, dem BDP (vor 1971). Auch dort bezeichnete er den Zusammenschluss mehrer Stämme einer Stadt, einer Landschaft oder von Stämme benachbarter Orte. Geführt wurde ein Horst von einem Horstführer der von den Führern der beteiligten Stämme gewählt wurde.

Horst in der CPD

Auch die CPD kannte teilweise, wenn auch inoffiziell, den Horst als Strukturebene. Stämme in direketer Nachbarschaft, die kooperieren wollen, können einen Horst bilden. Für die gemeinsame Vertretung der Stämme ist der Horst allerdings nicht zuständig, dafür gibt es den Ortsring in der CPD. In der Bundesordnung der CPD steht zum Ortsring: "Sind mindestens zwei Gruppen (Meuten, Stämme etc. oder Älterenschaften) an einem Ort vorhanden, so können diese einen Ortsring bilden. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Gruppen gegenüber Kirchengemeinden und Öffentlichkeit." Die Bundesordnung kennt jedoch keinen "Horst".

Horst im DPV

Zumindest Pfadfinderbund Weltenbummler (PbW) und Pfadfinderschaft Phoenix (PsP) kennen den Horst als Verwaltungsebene.