Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Hauptausschuss''' ist ein gewähltes Gremium, dass laut [[DPSG]]-[[Satzung]] (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein [[Vorstand]] bei einer entsprechenden Wahl zustande kommt.
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Der '''Hauptausschuss''' ist in der [[DPSG]] ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann.
Der Hauptausschuss ist frei zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf [[Bezirk|Bezirks-]] oder [[Diözese|Diözesanebene]]) Vertreter der [[Stufen]] und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 [[Stavo|StaVos]])
 
  
== Was macht der Hauptausschuss? ==
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==Aufgaben==
Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden Vorstand. Viele Aufgaben, die normalerweise ein Vorstand übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht in Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält.
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Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuß delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.
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===Hauptausschuß auf Bundesebene===
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Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuß nach [[update]] besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen mußte, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mußten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuß vertagt werden.
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==Mitglieder==
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Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*[http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)]
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* Hier erhält man beispielhaft einen Eindruck von den Tätigkeiten eines Hauptausschusses: [http://www.dpsg.de/mitglieder/bv68/antraege.html  Anträge, die von der Bundesversammlung 2005 in den Hauptausschuß vertagt wurden]
  
 
[[Kategorie:DPSG]]
 
[[Kategorie:DPSG]]

Version vom 20. Juli 2005, 18:03 Uhr

Der Hauptausschuss ist in der DPSG ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann.

Aufgaben

Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuß delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.

Hauptausschuß auf Bundesebene

Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuß nach update besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen mußte, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mußten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuß vertagt werden.

Mitglieder

Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.

Weblinks