Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Hauptausschuss ist ein gewähltes Gremium, dass lt [[DPSG]] [[Satzung]] (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein [[Vorstand]] bei einer Wahl zustande kommt.
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Der '''Hauptausschuss''' ist ein gewähltes Gremium, dass laut [[DPSG]]-[[Satzung]] (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein [[Vorstand]] bei einer entsprechenden Wahl zustande kommt.
Der Hauptausschuss ist frei Zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf [[Bezirks-]] oder [[Diözesanebene]]) Vertreter der [[Stufen]] und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 StaVos)
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Der Hauptausschuss ist frei zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf [[Bezirk|Bezirks-]] oder [[Diözese|Diözesanebene]]) Vertreter der [[Stufen]] und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 [[Stavo|StaVos]])
  
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== Was macht der Hauptausschuss? ==
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Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden Vorstand. Viele Aufgaben, die normalerweise ein Vorstand übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht in Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält.
  
== Was macht der Hauptausschuss? ==
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==Weblinks==
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*[http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)]
  
Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden [[Vorstand]]. Viele Aufgaben, die normalerweise ein [[Vorstand]] übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht auf Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält.
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[[Kategorie:DPSG]]

Version vom 13. Juli 2005, 07:45 Uhr

Der Hauptausschuss ist ein gewähltes Gremium, dass laut DPSG-Satzung (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein Vorstand bei einer entsprechenden Wahl zustande kommt. Der Hauptausschuss ist frei zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf Bezirks- oder Diözesanebene) Vertreter der Stufen und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 StaVos)

Was macht der Hauptausschuss?

Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden Vorstand. Viele Aufgaben, die normalerweise ein Vorstand übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht in Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält.

Weblinks