Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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(Einordnung des Gremiums im Verhältnis zur Satzung.)
 
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Der Hauptausschuss ist ein gewähltes Gremium, dass lt [[DPSG]] [[Satzung]] (Nr. 107) eingesetzt werden kann, wenn z.B. kein [[Vorstand]] bei einer Wahl zustande kommt.
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Der '''Hauptausschuss''' ist in der [[DPSG]] ein Gremium, welches von [[Versammlung]]en einer jeden [[Ebene]] einberufen werden kann. Der Hauptausschuss ist dabei nur '''ein informelles, beratendes, zuarbeitendes Gremium ohne eigene Beschlussfassungskompetenz''', da es nicht in den Satzungen der einzelnen Ebenen verankert ist!
Der Hauptausschuss ist frei Zusammensetzbar. Es bietet sich aber an (z.B. auf [[Bezirks-]] oder [[Diözesanebene]]) Vertreter der [[Stufen]] und Vertreter der Vorstände hineinzuwählen. (Beispiel: Bezirkshauptausschuss mit je 1 Stufenvertreter und 1 bis 2 StaVos)
 
  
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==Aufgaben==
  
== Was macht der Hauptausschuss? ==
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Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und [[Satzung]]sänderungen darf nicht an den Hauptausschuss delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.
  
Der Hauptausschuss ist ein nur vorübergehendes Gremium und ersetzt keinesfalls einen fehlenden [[Vorstand]]. Viele Aufgaben, die normalerweise ein [[Vorstand]] übernimmt, kann der Hauptausschuss nicht übernehmen, da er z.B. kein automatisches Stimmrecht auf Versammlungen hat. Es handelt sich lediglich um ein Gremium, dass die Arbeit aufrecht erhält.
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===Hauptausschuss auf Bundesebene===
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Auf [[Bundesebene]] wurde der Hauptausschuss nach [[update]] besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue [[Ordnung|Verbandsordnung]], zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen musste, denen die [[Bundesversammlung]] allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mussten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuss vertagt werden.
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==Mitglieder==
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Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.
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==Weblinks==
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* [http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)]
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[[Kategorie:DPSG]]
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[[Kategorie:DPSG_Struktur]]

Aktuelle Version vom 17. Juli 2013, 13:33 Uhr

Der Hauptausschuss ist in der DPSG ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann. Der Hauptausschuss ist dabei nur ein informelles, beratendes, zuarbeitendes Gremium ohne eigene Beschlussfassungskompetenz, da es nicht in den Satzungen der einzelnen Ebenen verankert ist!

Aufgaben

Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuss delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.

Hauptausschuss auf Bundesebene

Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuss nach update besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen musste, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mussten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuss vertagt werden.

Mitglieder

Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.

Weblinks