Hauptausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Hauptausschuss''' ist in der [[DPSG]] ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann.
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Der '''Hauptausschuss''' ist in der [[DPSG]] ein Gremium, welches von [[Versammlung]]en einer jeden [[Ebene]] einberufen werden kann. Der Hauptausschuss ist dabei nur '''ein informelles, beratendes, zuarbeitendes Gremium ohne eigene Beschlussfassungskompetenz''', da es nicht in den Satzungen der einzelnen Ebenen verankert ist!
  
 
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
  
Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuß delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.
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Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und [[Satzung]]sänderungen darf nicht an den Hauptausschuss delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.
  
===Hauptausschuß auf Bundesebene===
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===Hauptausschuss auf Bundesebene===
  
Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuß nach [[update]] besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen mußte, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mußten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuß vertagt werden.
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Auf [[Bundesebene]] wurde der Hauptausschuss nach [[update]] besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue [[Ordnung|Verbandsordnung]], zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen musste, denen die [[Bundesversammlung]] allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mussten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuss vertagt werden.
  
 
==Mitglieder==
 
==Mitglieder==
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
  
* Hier erhält man beispielhaft einen Eindruck von den Tätigkeiten eines Hauptausschusses: [http://www.dpsg.de/mitglieder/bv68/antraege.html  Anträge, die von der Bundesversammlung 2005 in den Hauptausschuß vertagt wurden]
 
 
* [http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)]
 
* [http://www.eo-bamberg.de/eob/opencms/sites/bistum/jugend/dpsg_bamberg/download/papiere/pa0505.pdf Erfahrungsbericht über ein Jahr Hauptausschuss auf Bezirksebene (PDF-Dokument, Seite 6)]
  
 
[[Kategorie:DPSG]]
 
[[Kategorie:DPSG]]
 
[[Kategorie:DPSG_Struktur]]
 
[[Kategorie:DPSG_Struktur]]

Aktuelle Version vom 17. Juli 2013, 13:33 Uhr

Der Hauptausschuss ist in der DPSG ein Gremium, welches von Versammlungen einer jeden Ebene einberufen werden kann. Der Hauptausschuss ist dabei nur ein informelles, beratendes, zuarbeitendes Gremium ohne eigene Beschlussfassungskompetenz, da es nicht in den Satzungen der einzelnen Ebenen verankert ist!

Aufgaben

Aufgabe des Hauptausschusses ist es, zwischen zwei Versammlungen deren Funktionen wahrzunehmen, soweit es sich um wichtige und unaufschiebbare Fälle handelt. Die Zuständigkeit für Wahlen und Satzungsänderungen darf nicht an den Hauptausschuss delegiert werden. Oftmals übernimmt er Aufgaben in der Vorbereitung von Anträgen.

Hauptausschuss auf Bundesebene

Auf Bundesebene wurde der Hauptausschuss nach update besonders aktiv in die Vorbereitung von Anträgen einbezogen, da die Fülle angestrebter Neuerungen, wie die neue Verbandsordnung, zu Anträgen mit komplexen Inhalten führen musste, denen die Bundesversammlung allein aus zeitlichen Gründen nicht ohne die vorbereitende Tätigkeit des Hauptausschusses begegnen konnte. Ebenso mussten beispielsweise nach der Bundesversammlung 2005 einige Anträge, zu deren Diskussion auf der Versammlung die Zeit fehlte, in den Hauptausschuss vertagt werden.

Mitglieder

Die Zusammensetzung des Hauptausschusses wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Gliederung festgelegt und ist damit unterschiedlich.

Weblinks