Downloads, Filesharing: Unterschied zwischen den Versionen

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Filesharing meint das gegenseitige Anbieten von Dateien in einem großem Netzwerk. Hierfür werden meist spezielle Programme verwendet, welche nur für den schnelleren Dateiaustausch optimiert worden sind. Der Austausch von Dateien ist erst einmal nicht verboten, hier gilt jedoch das die Datei nicht Urheberrechtlich geschützt sein darf bzw. das Recht zur Veröffentlichung erworben sein muss. Letzterer ist ein Problempunkt, da die Person die die Datei herunterlädt, gleichzeitig auch bereitstellt, somit auch das Recht zur Veröffentlichung benötigt, was selten der Fall ist. Ist die Voraussetzung, dass die Person nicht das Recht hat nicht gegeben,  ist das Teilen bzw. Anbieten der Datei eine Urheberrechtsverletzung und wird somit unter Strafe gestellt.  
 
Filesharing meint das gegenseitige Anbieten von Dateien in einem großem Netzwerk. Hierfür werden meist spezielle Programme verwendet, welche nur für den schnelleren Dateiaustausch optimiert worden sind. Der Austausch von Dateien ist erst einmal nicht verboten, hier gilt jedoch das die Datei nicht Urheberrechtlich geschützt sein darf bzw. das Recht zur Veröffentlichung erworben sein muss. Letzterer ist ein Problempunkt, da die Person die die Datei herunterlädt, gleichzeitig auch bereitstellt, somit auch das Recht zur Veröffentlichung benötigt, was selten der Fall ist. Ist die Voraussetzung, dass die Person nicht das Recht hat nicht gegeben,  ist das Teilen bzw. Anbieten der Datei eine Urheberrechtsverletzung und wird somit unter Strafe gestellt.  
 
Zu beachten ist außerdem, dass Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Material, welche keine Genehmigung besitzen, härter bestraft und verfolgt werden, als Benutzer die nur herunterladen. Beim Filesharing allerdings ist man um downloaden zu können, gleichzeitig auch Anbieter, was dem schnellerem Austausch der Dateien untereinander dienen soll, und somit zum Problem wird.
 
Zu beachten ist außerdem, dass Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Material, welche keine Genehmigung besitzen, härter bestraft und verfolgt werden, als Benutzer die nur herunterladen. Beim Filesharing allerdings ist man um downloaden zu können, gleichzeitig auch Anbieter, was dem schnellerem Austausch der Dateien untereinander dienen soll, und somit zum Problem wird.
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2013, 17:22 Uhr

Downloads

Download bedeutet eine Datei aus dem Internet herunter zu laden. Downloads sind oftmals legal. Jeder der im Internet surft, lädt Inhalte aus dem Internet herunter und speichert sie tempörar auf seinem Endbenutzergerät wie Computer oder internetfähigem Smartphone. Temporär bedeutet, dass diese Daten nachdem der Browser geschlossen wird, wieder gelöscht werden. Werden jedoch Inhalte heruntergeladen, die permanent auf dem Endbenutzergerät gespeicher werden, ohne das der Anbieter der Datei das Recht zur Veröffentlichung gegeben hat, spricht man von einem illegalem Download. Somit ist es nicht illegal ein Musikstück von Youtube, bei dem Youtube Gebühren für die Rechte bezahlt hat, zu downloaden. Hier spricht man von einer Privatkopie, welche nicht weiterverbreitet werden darf. Anders ist es bei einem Musikstück für deren Veröffentlichung keine Gebühren bezahlt wurden. Diese Videos können auf Youtube, aber auch auf anderen Platformen angeboten werden. Der Download dieser Dateien ist ein Urheberrechtsvertoss, der strafrechtlich verfolgt werden kann.


Allgemein gilt für Dateien die aus dem Internet heruntergeladen werden: Hat der Anbieter der Datei eine Gebühr für die Veröffentlichung bezahlt, ist der Download für die private Nutzung legal. Wenn allerdings eine Datei angeboten wird, für die es keine Genehmigung gibt, ist der download verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Filesharing

Filesharing meint das gegenseitige Anbieten von Dateien in einem großem Netzwerk. Hierfür werden meist spezielle Programme verwendet, welche nur für den schnelleren Dateiaustausch optimiert worden sind. Der Austausch von Dateien ist erst einmal nicht verboten, hier gilt jedoch das die Datei nicht Urheberrechtlich geschützt sein darf bzw. das Recht zur Veröffentlichung erworben sein muss. Letzterer ist ein Problempunkt, da die Person die die Datei herunterlädt, gleichzeitig auch bereitstellt, somit auch das Recht zur Veröffentlichung benötigt, was selten der Fall ist. Ist die Voraussetzung, dass die Person nicht das Recht hat nicht gegeben, ist das Teilen bzw. Anbieten der Datei eine Urheberrechtsverletzung und wird somit unter Strafe gestellt. Zu beachten ist außerdem, dass Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Material, welche keine Genehmigung besitzen, härter bestraft und verfolgt werden, als Benutzer die nur herunterladen. Beim Filesharing allerdings ist man um downloaden zu können, gleichzeitig auch Anbieter, was dem schnellerem Austausch der Dateien untereinander dienen soll, und somit zum Problem wird. Dieser Artikel gehört zum Medienkompetenz-Leitfaden.