Diskussion:Gustav Wyneken

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Hier stand eine Anmerkung vom angeblichen Nutzer JoBrinkmann, die noch auf Wikipedia zu finden ist. Die äußerst schlecht recherchierte Anmerkung diente offensichtlich nur eine populistischen Selbstbeweihräucherung und wird hiermit berichtigt.

Es geht um einen Vorfall von 1920, bei dem Wyneken angeblich zwei Schüler nackt umarmt hatte, was ihm als sexueller Missbrauch ausgelegt wurde. Hintergrund ist, dass in der Freien Schulgemeinde Wickersdorf ein Student namens Hoffman als Hilfslehrer arbeitete und Äußerungen über Nacktsein sammelte um daraus einen Skandal zu formen. Hinweise dazu sammelte er bezüglich eines 12- und eines 17jährigen Schülers aus Wynekens Kameradschaft. Dies war Wyneken auch bekannt. Hoffman versuchte nun bei den Eltern des Jüngeren Einfluss zu erreichen, was schließlich mit einer Anzeigedrohung eines Angehörigen (verm. Vater des Jungen) endete Wyneken kündigte um Schaden von Wickersdorf fernzuhalten. Die folgende Untersuchung mittels Lehrern, Schülern und der Angehörigen stellte sich heraus, dass es zu einer Umarmung beim Gute-Nacht-Wünschen gekommen sein könnte und dass die Schüler generell nackt schliefen. Wynekens Anzeige wegen Verleumdung wurde verworfen. Hoffmann erstattete daraufhin selbst Anzeige und der Staatsanwalt nahm das Verfahren auf. Grund war die von Hoffman provozierte Aussage des Jüngeren: Wyneken küßte einen Jungen bei verschiedenen Gelegenheiten auf den Mund. Die Initiative ist dabei von Wyneken ausgegangen. Irgendwann hat er den Jungen mit auf sein Zimmer genommen, es abgeschlossen und den Jungen aufgefordert sich auszuziehen. Sie legten sich dann aufs Bett, umarmten sich und hielten sich mit den Beinen umschlungen. Wyneken küßte den Jungen dabei im Gesicht und auf den Mund. Wyneken wurde am 30.08.1921 in zweiter Instanz zu 12 Monaten Freiheitsstrafe wegen Vertoß gegen den damals gültigen §174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) verurteilt und direkt vom Thüringer Justizministerium begnadigt. Er selbst hat die Vorwürfe nie bestritten oder zugegeben, lediglich in der Schrift "Eros", die er zu seiner Verteidigung geschrieben hatte, nimmt er Stellung zum pädogogischen Eros. Trotz aller Interventionen der Angehörigen der Schüler, der Schüler und Lehrer der FSG Wickersdorf sowie zahlreicher Freunde und Unterstützer verhinderte die Schulbehörde in Weimar Wynekens Rückkehr bis 1925. Hoffman bekam lebenslanges Hausverbot und der damals gültige §174 StGB wurde wenige Jahre später mit Mitwirkung vom Oberreichsanwalt Prof. Dr. Ludwig Ebermayer, gleichzeitig Vater eines befreundeten Schriftsteller revidiert. Die Begnadigung erfolgte gegen den Willen Wynkens, der wohl als Märtyrer des Eros gelten wollte.

Die Quellen sind einsichtig: Archiv der Jugendbewegung Burg Ludwigstein, Gesammelte Briefe von Erich Ebermayer und die Schriften von Wyneken, insbesondere "Eros".