Bezirksversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezirksversammmlung ist das höchste beschlußfassende Gremium eines [[Bezirk|Bezirks]]. Dort sitzen im Wesentlichen die [[Vorstand|Vorstände]] der [[Stamm|Stämme]] und die [[Bezirksleitung]] zusammen, um über die Belange des [[Bezirk|Bezirks]] zu entscheiden.
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Die '''Bezirksversammmlung''' ist das höchste beschlussfassende Gremium eines [[Bezirk|Bezirks]] in der [[DPSG]]. Dort sitzen im Wesentlichen die [[Vorstand|Vorstände]] der [[Stamm|Stämme]] und die [[Bezirksleitung]] zusammen, um über die Belange des Bezirks zu entscheiden. In der DPSG muss eine Bezirksversammlung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
 
 
In der DPSG muss eine [[Bezirksversammlung]] mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.
 
 
 
  
 
== Stimmberechtigte ==
 
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Stimmberechtig auf der Bezirksversammlung sind:
 
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* der [[Bezirksvorstand]]
* der Bezirksvorstand
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* die Bezirksstufenleitungen der [[Wölflingsstufe|Wölflings-]], [[Jungpfadfinderstufe|Jungpfadfinder-]], [[Pfadfinderstufe|Pfadfinder-]] und [[Roverstufe]]
* die Bezirksstufenleitungen der Wölflings, Jungpfadfinder, Pfadfinder und Roverstufe
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* die Mitglieder der [[Stammesvorstand|Stammesvorstände]]
* die Mitglieder der Stammesvorstände
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* jeweils 2 Delegierte der [[Bezirkskonferenz]]en der [[Altersstufen]]
* jeweils 2 Delegierte der Bezirkskonferenzen der Alterstufen
 
 
 
  
 
== Beratende Mitglieder ==
 
== Beratende Mitglieder ==
 
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* die Fachrefereten der [[Bezirksleitung]]
* die Fachrefereten der Bezirksleitung
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* zwei Vertreter des [[Rechtsträger]]s
* zwei Vertreter des Rechtsträgers
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* ein Mitglied des [[Diözesanvorstand]]es
* ein Mitglied des Diözesanvorstandes
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* ein Vertreter des [[BDKJ]]
* ein Vertreter des BDKJ
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* ein Vertreter des kommunalen/regionalen [[RdP]]
* ein Vertreter des kommunalen/regionalen RdP
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* ein Vertreter der anerkannten [[Siedlung]]en des Bezirks
* ein Vertreter der anerkannten Siedlungen des Bezirks
 
 
 
  
 
== Aufgaben ==
 
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* die Wahl des Bezirksvorstandes
 
* die Wahl des Bezirksvorstandes
 
* die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
 
* die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
 
* die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
 
* die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
* die Entegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
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* die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
 
* die Festlegung der Stammesgrenzen
 
* die Festlegung der Stammesgrenzen
 
* die Jahresplanung des Bezirkes
 
* die Jahresplanung des Bezirkes
* Beratung und Beschluß über Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen
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* Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen
 
 
  
 
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[[Kategorie:DPSG_Struktur]]
 
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Aktuelle Version vom 31. März 2008, 12:34 Uhr

Die Bezirksversammmlung ist das höchste beschlussfassende Gremium eines Bezirks in der DPSG. Dort sitzen im Wesentlichen die Vorstände der Stämme und die Bezirksleitung zusammen, um über die Belange des Bezirks zu entscheiden. In der DPSG muss eine Bezirksversammlung mindestens einmal im Jahr abgehalten werden.

Stimmberechtigte

Stimmberechtig auf der Bezirksversammlung sind:

Beratende Mitglieder

Aufgaben

  • die Wahl des Bezirksvorstandes
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüfer
  • die Entgegennahme des Vorstandsberichts und die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes des Rechtsträgers oder des Berichtes der Kassenprüfer
  • die Festlegung der Stammesgrenzen
  • die Jahresplanung des Bezirkes
  • Beratung und Beschluss über Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksleitung fallen