Gildenführung
Gildenführung im BdP
Die Gildenführung hat die Aufgabe mehrere Sippen in einem Stamm in ihrer Arbeit zu Unterstützen. Z.B. kann es Gildenfahrten geben, wo alle Sippen aus dieser Gilde gemeinsam auf Fahrt gehen. Der Gildenführer ist aber auch Ansprechpartner für Probleme in der Sippe, wenn die Sippenführung beispielsweise die Kontrolle über die Sippe verliert oder er keine Ideen für ein Heimabend hat.
Die Gildenführung besteht aus eine/m Gildenführer/in und seinem Stellvertreter und kann durch mehrere Varianten gewählt werden:
- Variante 1:
Sie werden durch eine Gildenversammlung, wo alle Mitgliedssippen anwesend sind, mehrheitlich gewählt (hier kann sich jedes Stammesmitglied über 18 Jahre zur Wahl stellen), oder
- Variante 2:
durch denn Stammesrat per mehrheitsbeschluss eingesetzt werden.
Doch hierbei ist Variante 1 zu bevorzugen, denn der Gildenführer soll auch als Vertrauensperson von den Sipplingen anerkannt werden, was bei einem Stammesratsbeschluss nicht immer Garantiert ist.