Diskussion:Allzeit-Bereit-Päckchen
enthält Medikamente gefällt mir noch nicht, mir fällt aber gerade nicht besseres ein...
- Was hälst du davon? 'medizinische Hilfsmittel' ist etwas grobformulierter. Werde den Artikel jetzt etwas verschieben. --Andi 13:59, 2. Jun 2005 (CEST)
Die Inhaltsliste muss wohl auch noch ergänzt werden, mehr kam bei meinem Brainstorming leider momentan nicht raus. --Tob 10:48, 2. Jun 2005 (CEST)
Und vielleicht sollten wir diesen Artikel hier nach "Allzeit bereit Päckchen" verschieben, da dies der richtige ausgeschriebene Name ist und so auch die doofe Klammerstruktur vermieden werden kann: "AB-Päckchen (auch ABP (Allzeit bereit-Päckchen), AZB bzw. AZB-Päkchen)" die mir nicht so toll erscheint. --Tob 12:01, 10. Sep 2005 (CEST)
- Erscheint mir auch sinnvoll. Hab das mal verschoben und das mit den klammern erledigt. Simson 21:12, 10. Sep 2005 (CEST)
- Richtiges Deutsch wäre "Allzeit-bereit-Päckchen" gewesen ;)... --Andi 12:29, 11. Sep 2005 (GMT)
Bei Medikamenten sollte der Hinweis nicht fehlen, das es nicht erlaubt ist seinen Gruppenmitgliedern und vor allem seinen Wölflingen Medikamente zu geben.
Redirect-Seiten löschen
Ich finde die vielen Redirect-Seiten mit den verschiedenen Schreib- und Abkürzungsmöglichkeiten zu diesem Artikel überflüssig. Daher schlage ich vor, folgende Seiten zu löschen:
--Rocky 15:06, 28. Apr 2006 (CEST)
Das sehe ich nicht so - Das AB-Päckchen wird in vielen Gruppen anders geschrieben. Allerdings stimme ich dir zu, Fassungen, die nur winzige Schreibweisenunterschiede haben, einfach zu löschen. Meine Vorschläge daher:
- AZB-Päckchen (Aus Allzeit mach AllZeit? oder All-Zeit? Was hat das Universum mit dem AB-Päckchen zu tun?)
- Allzeit bereit Päckchen (Da fehlt mindestens ein Bindestrich)
- Ab-Päckchen (Ist zwar oft so aber eigentlich ist der Sinn der AB-Päckchens doch, dran, also Allzeit Bereit, zu sein.)
Gut Pfad, --Rothrs
Desinfektionsmittel
Habe den Punkt Desinfektionsmittel rausgenommen, weil nach Auskunft im Erste-Hilfe-Kurs diese Mittel sehr fragwürdig sind. Zum einen was ihre desinfizierende Wirksamkeit angeht, zum anderen weil einige dermatologisch nicht ganz ohne sind und allergische Reaktionen auslösen könnten. Deswegen soll die Desinfektion nur vom Arzt vorgenommen werden - heißt also, bei entsprechenden Verletzungen grundsätzlich den Arzt aufsuchen. Ich bin selber kein Mediziner - sollte ein Mediziner meinen, der Kollege im EH-Kurs hätte nicht Recht, kann er das Desinfektionsmittel wieder in die Liste setzen.--Gero 08:26, 10. Jul 2007 (CEST)
- In manchen Situationen ist es schwer, einen Arzt zu finden. (Meist auch schlicht unnötig). In solchen Fällen würde ich die von dir genannten Risiken einer richtigen Entzündung vorziehen. Ein Allergierisiko besteht eigentlich nur bei Betaisodona, hier wäre es angebracht, die zu verarztende Person einfach zu fragen, ob sie allergisch dagegen ist. (Bei Kindern sollte man sowieso die Eltern gefragt haben, nach Allergien, einzunehmenden Medikamenten und einem Impfpass.) Dermatologisch gibt es nur (geringere) Probleme, wenn man seine Haut fast täglich desinfiziert. (Frag mal eine Krankenschwester/Pfleger/Arzt, die desinfizieren ihre Hände mehrmals Täglich!). Kurzum, ich würde es auf jeden Fall mitnehmen. --H3ndrik 16:44, 15. Aug 2008 (CEST)
Medikamente "nur für den Eigengebrauch"
Dieser Zusatz muss rein. Solange man kein Mediziner ist, ist das Verabreichen von Medikamenten jeglicher Art grob fahrlässig bzw. vorsätzlich. Sollte da etwas passieren, hilft keine Versicherung. Das fängt bereits bei einer blödsinnigen Kopfschmerztablette an. Im Ernstfall verliert man diese genau da, wo sie der Schmerzgeplagte zufällig findet. Aber nicht offiziell.--Hermes 22:54, 17. Aug 2008 (CEST)
- Ja, den Zusatz finde ich auch gut. Bisher habe ich gelernt: Medikamente nur der Arzt. Nur würde ich bei dieser Regel den gesunden Menschenverstand nicht ganz ausschalten. --H3ndrik 01:15, 13. Nov 2008 (CET)
- Als jemand, der täglich mit §§ arbeitet kann ich sicher behaupten, daß die Abgabe von Medikamenten an Dritte (also quasi von Pdafi zu Pfadi) den Straftatbestand des § 224 StGB Abs. 1 Satz 1 "gefährliche Körperverletzung" erfüllen kann. "gefährlich" deshalb, weil man ein Medikament, also ein Gift verabreicht (im Gesetzestext als "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen" beschrieben). Ich habe leider schon Fälle erlebt, in der der Patient zwar durch die Gabe von Medikamenten "gerettet", bzw. das Leiden gelindert wurde. Die Anzeige kam allerdings dennoch. --Gut Pfad, Donald • Fragen an mich? 16:23, 13. Apr. 2022 (CEST)
Neutralität
In der Ich-Form geschriebene Texte halte ich immer für schwierig, wenn sie einem neutralen Informationswerk entspringen. Insbesondere Markenwerbung würde ich, heute mehr denn je, weg lassen. Ganz schnell kommt da ein schlechter Ruf auf. :-)--Donald (Diskussion) 16:33, 7. Apr. 2022 (CEST)