Aufbaugruppe
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Die Vorstufe vom Stamm nennt man Aufbaugruppe. In der Aufbaugruppenzeit bekommt die Gruppe besondere Zuwendungen vom Bund und vom Landesverband sowie von Stämmen aus der Umgebung (wenn vorhanden = Partnerstamm), damit aus der Aufbaugruppe schnell ein Stamm werden kann. Auch die Anerkennung der Aufbaugruppe bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Landesversammlung.
Eine Aufbaugruppe muss zur Anerkennung mindestens zwei Mitglieder vorweisen. Ein Mitglied der Aufbaugruppe wird zu deren Leiter ernannt und soll das Ziel verfolgen die Gruppe stetig zu vergrößern. Wenn sich die Gruppe über einen längeren Zeitraum stabil mit mehr als sieben Mitgliedern hält kann sich durch mehrheitsbeschluss der Landesversammlung als Stamm anerkannt werden. Die Zahl Sieben ergibt sich durch das Vereinsrecht.
BdP
Im BdP wird eine Aufbaugruppe von der jeweiligen Landesversammlung als Stamm anerkannt, wenn regelmäßig Gruppenaktivitäten stattfinden, 2 funktionierende Stufen und eine Bereitschaft zu Mitarbeit im Landesverband vorweisbar sind.
Links
siehe auch Siedlung