Pfadfindergesetz
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Version vom 22. November 2004, 12:51 Uhr von Johannes Roesch (Diskussion | Beiträge)
- 1. Auf die Ehre eines Pfadfinders ist Verlass.
- 2. Der Pfadfinder ist treu.
- 3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit.
- 4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
- 5. Pfadfinder ist höflich und ritterlich.
- 6. Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.
- 7. Der Pfadfinder ist gehorsam.
- 8. Der Pfadfinder lacht und Pfeift in allen Lebenslagen.
- 9. Der Pfadfinder ist fleißig und sparsam.
- 10. Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Wort und Tat.