Scout-o-wiki:Logo-Wettbewerb
Einleitung
Das Scout-o-Wiki ist mittlerweile weit über ein Jahr alt und füllt sich, erfreulicherweise mit Inhalten, die in Ihrer Vielfalt das Wissen der Pfadfinder zusammentragen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Dieses verbandsübergreifende Pfadfinderwissen sollte sich auch im Scout-o-wiki-Logo widerspiegeln, das mittlerweile etwas überholt scheint.
Der Wettbewerb
Deswegen schreibt der Medien-AK der DPSG der Diözese Freiburg als Initiator des Scout-o-Wiki einen Wettbewerb aus. Wir suchen also ein neues Logo für das Scout-o-Wiki! Nicht einfach irgendeines, sondern eines, dass die Ideen eines Wikis im Allgemeinen, die Ideendes Scout-o-Wiki im Besonderen, Pfadfindertum und vieles mehr wiederspeigelt.
Konkret bedeutet uns das:
inhaltlich
in Stichworten:
- überverbandlich
- pfadfinderisch
- wiki-mäßig
technisch
- skalierbar (das heißt, es soll als Logo auf der Webseite gut aussehen und lesbar sein, aber auch als Briefkopf oder als A4-Druck. 300DPI A4 sollte möglich sein.
- Das Logo ist einfacher zu drucken und zu lesen, wenn möglichst wenige Farben benutzt werden.
- Format: TIFF, jpg, png, PDF, AI, EPS, cdr, am geeignetsten ist ein Vektor-Grafik-Format!
- ein "website"-Banner sollte möglich sein (vgl. Bannerwebung)
- Das Logo stellt ihr unter die [GPL].
Die Jury
Die Jury seid ihr! Die Logovorschläge wurden im Wiki gesammelt, und zwar hier:
Die Abstimmungsmodalitäten werden in Kürze bekanntgegeben!
Der Preis
Der Gestalter des Siegerlogos erhält ein T-Shirt mit seinem eigenen Logo darauf, professionell gedruckt von scoutladen.de!
Einsendeschluss
Bisher sind nur die bisherigen Diskussionen als Vorschläge eingereicht. Um noch weiteren kreativen Köpfen die Chance zu geben (und um mir ein wenig Zeit zu veschaffen...), wurde der Einsendeschluss verlängert bis zum 15.1.2007.
--Anders 17:15, 26. Nov 2006 (CET)
Das Kleingedruckte
Bitte keine extremen (auch in pfadfinderischer Hinsicht) Inhalte. Wir (der Medien-AK der DPSG der Diözese Freiburg) behalten uns vor, Logos nicht zur Abstimmung zuzulassen, die nicht den Regeln oder den oben genannten Vorgaben entsprechen.